Die Seite www.aok.de nutzt eigene Cookies, um die Seite bereitstellen zu können („funktionale Cookies“) und für Komfortfunktionen sowie Cookies von Dienstleistenden, um die Seite stetig zu verbessern.
Mit einem Klick auf die Schaltfläche „Alle Akzeptieren“ erklären Sie sich damit einverstanden. Ihr Einverständnis kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen oder geändert werden. Funktionale Cookies werden auch ohne Ihr Einverständnis ausgeführt.
Mit einem Klick auf die Schaltfläche „Auswählen“ können persönliche Einstellungen vorgenommen werden. Unter Datenschutz informieren wir ausführlich über Art und Umfang der Datenverarbeitung sowie Ihre Rechte. Weitere Informationen finden Sie unter Impressum und Barrierefreiheit
Datenschutzhinweis: Die AOK nutzt Cookies
Wir bitten um Ihre Zustimmung
Damit Sie diese Webseite bestmöglich nutzen können, setzen wir drei Arten von Cookies ein.
Diese Cookies und Skripte sind erforderlich, um die Kernfunktionalitäten der Webseite bereitstellen zu können. Im Fall dieser Seite zählen folgende Cookies und Skripte dazu:
Lokalisierung auf passende AOK
Anonymisierung von IP-Adressen innerhalb der Logfiles
Status Cookie-Zustimmung des Nutzers
Frontend-Login für AOK-Ratgeber-Foren
Weitere Details entnehmen Sie bitte den Ausführungen in der Datenschutz.
Dank dieser Cookies können wir Ihnen bestimmte Komfortfunktionen für die Website-Nutzung bereitstellen:
Lokalisierung und Empfehlung einer regional passenden AOK über die Session hinaus
Anonymisierung von IP-Adressen innerhalb der Logfiles
YouTube
Marketing Cookies werden eingesetzt, um Informationen über die Nutzungsweise und das Besucherverhalten auf unseren Webseiten zu erhalten. Sie helfen uns unter anderem, besonders populäre Bereiche unserer Website zu ermitteln. Auf diese Weise können wir den Inhalt unserer Websites besser an Ihre Bedürfnisse anpassen und unser Angebot verbessern. Als externer Dienst kommt auf der Seite www.aok.de Adobe Site Catalyst zum Einsatz.
Analyse Tool für Statistik und Marketingauswertungen
Weitere Details entnehmen Sie bitte den Ausführungen in der Datenschutz.
Bitte beachten Sie:
Sie können Ihre Zustimmung jederzeit unter Datenschutz widerrufen oder Ihre Einstellungen erneut anpassen.
Funktionale Cookies sind auch ohne Ihre Zustimmung aktiv, da diese technisch erforderlich sind.
§ 27a SGB V Ziff. 3. RS 2019/09, Anspruchsbeginn und -ende
(1) Wie bereits unter § 27a SGB V Ziff. 1. ausgeführt, wurde durch Erweiterung des Richtlinienauftrages im (neuen) Absatz 5 von § 27a SGB V die nähere Ausgestaltung der medizinischen Einzelheiten zu Voraussetzungen, Art und Umfang der Maßnahmen in die Kompetenz des G-BA gelegt. Der Anspruch auf Maßnahmen der Kryokonservierung besteht demnach erst nach näherer Ausgestaltung durch die Richtlinie des G-BA. Darüber hinaus ist der Anspruch — auch ausweislich der expliziten Ausführungen in der Gesetzesbegründung — als Sachleistungsanspruch auszugestalten, sodass entsprechende vertrags- und vergütungsrechtliche Regelungen getroffen werden müssen. Die diesbezüglichen Beratungen werden in Kürze aufgenommen. Über die insoweit relevanten Aspekte der Umsetzung des Leistungsanspruchs wird der GKV-Spitzenverband zu gegebener Zeit per Rundschreiben informieren.
(2)
Der Anspruch auf Maßnahmen der Kryokonservierung besteht bis zum Erreichen der Höchstaltersgrenzen nach § 27a Absatz 3 Satz 1 2. Halbsatz SGB V, sofern die weiteren Anspruchsvoraussetzungen bis zu diesem Zeitpunkt erfüllt werden. Der Anspruch endet demnach insbesondere dann vor Erreichen der Altersgrenzen, wenn
-die Familienplanung bereits vorher als abgeschlossen gilt (siehe § 27a SGB V Ziff. 2.2.) oder
-ärztlich festgestellt wird, dass die keimzellschädigende Therapie nicht zum Fertilitätsverlust geführt hat.
(3) Darüber hinaus endet der Anspruch auf Maßnahmen der Kryokonservierung mit dem Tod des Versicherten (zu den strafrechtlichen Konsequenzen einer wissentlichen künstlichen Befruchtung einer Eizelle mit dem Samen eines Mannes nach dessen Tode siehe § 4 Absatz 1 Nummer 3 ESchG).
Registrierten Nutzenden stehen eine Reihe an kostenfreien Funktionen zur Verfügung:
Lesezeichen für die Rechtsdatenbank
Stellen Sie unseren Fachleuten Fragen zu Rechtsthemen im Expertenforum
Informationsservice zu aktuellen SV-Themen und Informationsangeboten der AOK
Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten über den Link „Einloggen“ oben rechts im Portal ein.
Wenn Sie noch nicht registriert sind, legen Sie ein kostenfreies Konto an.