Category Image
Rundschreiben

2015 - Rundschreiben Nr. 7

Gemeinsames Rundschreiben zum Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht der Bezieher von Arbeitslosengeld II [RS 2015/07]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2015 - Rundschreiben Nr. 7



Ziff. I.1.4.4. RS 2015/07, Zusammentreffen von Arbeitslosengeld II und hauptberuflich selbständiger Tätigkeit

(1) Personen, die hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind, werden nach § 5 Absatz 5 SGB V auch dann nicht versicherungspflichtig, wenn sie daneben einen Tatbestand erfüllen, der zur Versicherungspflicht führen würde (§ 5 Absatz 1 Nummer 1 oder 5 bis 12 SGB V).

(2) In Fällen, in denen hauptberuflich Selbständige Arbeitslosengeld II erhalten, besteht allerdings Versicherungspflicht nach § 5 Absatz 1 Nummer 2a SGB V, weil in § 5 Absatz 5 SGB V ein Ausschluss der Versicherungspflicht für diesen Fall nicht vorgesehen ist. Ist der hauptberuflich selbständig Tätige jedoch zuletzt vor dem Beginn des Leistungsbezugs privat oder gar nicht krankenversichert gewesen, ist die Versicherungspflicht als Bezieher von Arbeitslosengeld II nach § 5 Absatz 5a Satz 1 SGB V (vgl. Ziff. I.1.2.2. oder Ziff. I.1.2.3.) ausgeschlossen.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte
Kontakt zur AOK Rheinland/Hamburg
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik Firmenkundenservice

Firmenkundenservice

Besuchen Sie uns oder vereinbaren Sie einen Termin in Ihrem Unter­nehmen.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.