Category Image
Rundschreiben

1988 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsames Rundschreiben zum Gesundheits-Reformgesetz; Versicherungs-, Melde- und Beitragsrecht für Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnliche Personen [RS 1988/02]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

1988 - Rundschreiben Nr. 2



Ziff. A.II.13. RS 1988/02, Stufenweise Wiedereingliederung in das Erwerbsleben

(1) . . .

(2) . . . [Wie] der Gesetzesbegründung zu § 82 [jetzt § 74] SGB V (vgl. BT-Drs. 11/2237 S. 192) zu entnehmen ist, soll auch in der Krankenversicherung durch die stufenweise Wiedereingliederung in das Erwerbsleben keine Veränderung des Versichertenstatus eintreten. Mithin führt die Aufnahme einer Beschäftigung in geringfügigem Umfang im Rahmen einer stufenweisen Wiedereingliederung in das Erwerbsleben nicht zur Krankenversicherungsfreiheit nach § 7 SGB V.

(3) . . .


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK Rheinland/Hamburg
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik Firmenkundenservice

Firmenkundenservice

Besuchen Sie uns oder vereinbaren Sie einen Termin in Ihrem Unter­nehmen.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.