Beitragssätze 2019

Die Beitragssätze zur gesetzlichen Krankenversicherung und die weiteren Sozialversicherungsbeiträge finden Sie hier aufgeschlüsselt nach Beitragsart, Beitragsgruppe und Beitragssatz. Der Krankenkassenbeitrag ist ergänzt um den jeweiligen Zusatzbeitrag der AOK. Über die Höhe des Zusatzbeitrags entscheiden die Verwaltungsräte der AOKs individuell. Ergänzend finden Sie hier die Beitragssätze bei Versorgungsbezügen im Zahlstellenverfahren.

Informationen der AOK Rheinland/Hamburg

Beitragssätze 2019

KrankenversicherungBeitragsgruppeBeitragssatz
Allgemein100014,6 %
Ermäßigt300014,0 %
Zusatzbeitrag der AOK Rheinland/​Hamburg1,1 %
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag0,9 %
Weitere BeitragssätzeBeitragsgruppeBeitragssatz
Allgemeine Rentenversicherung010018,6 %
Knappschaftliche Rentenversicherung010024,7 %
Ar­beits­lo­sen­ver­si­che­rung00102,5 %
In­sol­venz­geld­um­la­ge00500,06 %
Pfle­ge­ver­si­che­rung00013,05 %
Pfle­ge­ver­si­che­rung mit Kind, mit Bei­hil­fe-/​Heil­für­sor­ge­an­spruch ¹00021,525 %
Pfle­ge­ver­si­che­rung Kin­der­lo­se00013,3 %
Pfle­ge­ver­si­che­rung Kin­der­lo­se, mit Bei­hil­fe-/​Heil­für­sor­ge­an­spruch ¹00021,775 %
Künst­ler­so­zi­al­ab­ga­be---4,2 %

Beitragssätze bei Versorgungsbezügen im Zahlstellenverfahren

VersicherungszweigProzentsatz
Kran­ken­ver­si­che­rung 
bis zum 28.2.2019 gilt ein Ge­samt­bei­trags­satz von16,0 %
ab dem 1.3.2019 gilt 14,6 % zu­züg­lich Zu­satz­bei­trags­satz der AOK Rheinland/Hamburg15,7 %
Kran­ken­ver­si­che­rung (Be­zie­her von Ren­ten und Land­ab­ga­be­ren­ten nach dem ALG) 
bis zum 28.2.2019 gilt ein Ge­samt­bei­trags­satz von8,7 %
ab dem 1.3.2019 gilt 7,3 % zu­züg­lich Zu­satz­bei­trags­satz der AOK Rheinland/Hamburg8,4 %
Pfle­ge­ver­si­che­rung3,05 %
Pfle­ge­ver­si­che­rung Kin­der­lo­se3,3 %

¹ Diese Regelung gilt für gesetzlich versicherte Beamte und für beschäftigte Beamten­witwen/​‑witwer und Vollwaisen von Beamten sowie für versicherungs­pflichtige Rentner mit eigenen Beihilfe­ansprüchen.

Stand

Zuletzt geprüft am: 01.07.2019

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