Expertenforum - A1 Bescheinigung

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  • 01
    A1 Bescheinigung

    Liebes Expertenteam,


    vereinzelte Mitarbeiter fahren im Februar 2025 mit unseren Klienten nach Thailand.

    Ist hierzu eine A1 Bescheinigung erforderlich?


    Der Aufenthalt ist in der Form in verschiedenen Hotels. Die Angaben in der A1 Bescheinigung können entsprechend nicht auf Basis einer Ortsangabe angesetzt werden.


    Wie verhält es sich, wenn die Mitarbeiter einen Tagesauflug in die Tschechei machen. Hierzu ist eine A1 Bescheinigung erforderlich. Angaben zum Aufenthalt an sich sind hier aber auch nicht möglich.


    Vorab besten Dank.


    PersobueroSC

  • 02
    RE: A1 Bescheinigung

    Guten Tag,
     
    Thailand ist kein Mitglied des europäischen Wirtschaftsraumes, insofern ist keine A1-Bescheinigung auszustellen.
     
    Wenn ein Arbeitnehmer im Auftrag seines Arbeitgebers für Arbeiten in Thailand tätig wird, liegt in diesem Fall häufig eine Entsendung vor und es gilt weiterhin die deutsche Sozialversicherungspflicht. Der Betroffene führt also regulär seine Sozialversicherungsabgaben in Deutschland ab und hat damit grundsätzlich auch Anspruch auf Leistungen. Entscheidende Kriterien für eine Entsendung sind:
     
    Das Beschäftigungsverhältnis bleibt auch während der Tätigkeit im Ausland weiterhin bestehen
    Der Arbeitnehmer, der im Auftrag und zur Rechnung seines Arbeitgebers zum Arbeiten nach Thailand geht, bleibt soweit möglich in das Unternehmen eingegliedert (er bleibt weisungsgebunden, erhält seinen Lohn aus Deutschland etc.)
    Der Auslandsaufenthalt ist von vornherein zeitlich befristet
     
    Ob die Kriterien für eine Entsendung erfüllt sind, prüft die zuständigen Einzugsstelle der Sozialversicherung. Bitte wenden Sie sich deshalb mit dem Antrag an die Krankenkasse der Mitarbeitenden.
     
    Bei einem beruflich bedingten Ausflug nach Tschechien können Sie die A1-Bescheinigung über Ihr Lohnprogramm oder das SV-Meldeportal beantragen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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