Sehr geehrtes Expertenteam,
unser geringfügig entlohnter Beschäftigter hat in zwei Monaten die Entgeltgrenze aufgrund eines unvorhersehbaren Ereignisses überschritten.
1. Leistungsmonat: 09.2024-> Auszahlung am 15.10.24
2. Leistungsmonat: 10.2024-> Auszahlung am 15.11.24
Ab wann wird das Zeitjahr gerechnet: Wird hier vom Leistungsmonat oder vom Auszahlungsmonat ausgegangen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Personalverwaltung