Expertenforum - Geringfügig entlohnte Beschäftigung - Überschreitung Entgeltgrenze - Zeitjahr

Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Geringfügig entlohnte Beschäftigung - Überschreitung Entgeltgrenze - Zeitjahr

    Sehr geehrtes Expertenteam,


    unser geringfügig entlohnter Beschäftigter hat in zwei Monaten die Entgeltgrenze aufgrund eines unvorhersehbaren Ereignisses überschritten.


    1. Leistungsmonat: 09.2024-> Auszahlung am 15.10.24

    2. Leistungsmonat: 10.2024-> Auszahlung am 15.11.24


    Ab wann wird das Zeitjahr gerechnet: Wird hier vom Leistungsmonat oder vom Auszahlungsmonat ausgegangen?


    Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Personalverwaltung

  • 02
    RE: Geringfügig entlohnte Beschäftigung - Überschreitung Entgeltgrenze - Zeitjahr

    Hallo Personalverwaltung,

    zu Ihrer Sachverhaltsanfrage ergibt sich aus den Geringfügigkeits-Richtlinien keine eindeutige Aussage seitens des Gesetzgebers. Sofern in Ihrem Fall die unvorhersehbare Überschreitung durch eine Krankheitsvertretung erfolgte und somit laufendes Arbeitsentgelt bezogen wurde, wäre nach unserem Verständnis das Zeitjahr von dem Monat des Überschreitens zu bilden (nach Ihrer Definition „Leistungsmonat“). Der Zeitpunkt der Auszahlung spielt in einem solchen Fall keine Rolle.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

Zur Übersicht

Kontakt zur AOK Rheinland/Hamburg

Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik Firmenkundenservice

Firmenkundenservice

Besuchen Sie uns oder vereinbaren Sie einen Termin in Ihrem Unter­nehmen.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.