Hallo Expertenteam,
unser Mitarbeiter war vom 30.01.2024 bis zum 10.03.2024 erkrankt.
Erneute Krankschreibung wegen der selben Krankheit vom 02.04.2024 - 08.05.2024 ( Krankengeldbezug). Seit dem 04.11.2024 wegen dieser Erkrankung in der Reha. Meine Frage ist nun: von welchem Zeitpunkt an errechne ich die 6 Monatsfrist. Mit Ender der Lohnfortzahlung 01.04.2024 oder Ende vom Krankengeld 08.05.2024. Wenn Ende Krankengeld würde er mit der Reha wieder ins Krankengeld gehen ( 179 Tage).