Expertenforum - Lohnfortzahlung für Reha

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  • 01
    Lohnfortzahlung für Reha

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    ein Arbeitnehmer war aufgrund "Krankheit 1" für 7 Wochen krankgeschrieben und hat ganz normal Lohnfortzahlung erhalten. Nachdem er 1,5 Wochen gearbeitet hat, tritt er eine von der Rentenversicherung genehmigte Reha aufgrund "Krankheit 2" an. Ist für diese Reha wieder Lohnfortzahlung zu leisten oder hat er Anspruch auf Übergangsgeld von der Rentenversicherung?


    Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

  • 02
    RE: Lohnfortzahlung für Reha

    Hallo Tretter,
     
    bei Ihrer Frage, ob der Arbeitnehmer für die Zeit der Reha-Maßnahme einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat, handelt es sich um einen arbeitsrechtlichen Sachverhalt. Wir bitten um Verständnis, dass wir zu Fragen aus dem Bereich des Arbeitsrechts in diesem Forum nur eine allgemeine Stellungnahme abgeben können.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) oder von Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Grundsätzlich gilt:
     
    Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Dauer von sechs Wochen besteht auch bei medizinischen Maßnahmen zur Vorsorge oder Rehabilitation sofern keine Vorerkrankungszeiten anrechenbar sind. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme von einem Sozialleistungsträger bewilligt worden ist (z. B. von der AOK, einem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung oder einem Unfallversicherungsträger) und in einer Einrichtung der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation durchgeführt wird.
     
    Ist in einem solchem Fall der Anspruch auf Entgeltfortzahlung aufgrund von Vorerkrankungszeiten dagegen nicht mehr gegeben, erhält die betroffene Person Übergangsgeld als Lohnersatzleistung von der deutschen Rentenversicherung.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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