Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Arbeitnehmer war aufgrund "Krankheit 1" für 7 Wochen krankgeschrieben und hat ganz normal Lohnfortzahlung erhalten. Nachdem er 1,5 Wochen gearbeitet hat, tritt er eine von der Rentenversicherung genehmigte Reha aufgrund "Krankheit 2" an. Ist für diese Reha wieder Lohnfortzahlung zu leisten oder hat er Anspruch auf Übergangsgeld von der Rentenversicherung?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.