Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben folgenden Sachverhalt:
Ein Mitarbeiter hat von 26.04.24 bis 06.08.24 Mutterschutz.
Von 07.08.24 bis 10.06.26 Elternzeit.
Er war bis 30.06.24 bei der Techniker KK versichert, ab dem 01.10. bei einer neuen Krankenkasse. Es erfolgt eine Anmeldung bei der neuen Krankenkasse zum 01.10. und gleichzeitig eine Meldung Beginn Elternzeit (bei der neuen Krankenkasse) zum 07.08.24.
Frage: Ist das so richtig? Muss bei der neuen Krankenkasse (Mitgliedschaft ab 01.10.) die Meldung Beginn der Elternzeit nicht ab dem 01.10.24 sein?
Vielen Dank.