Expertenforum - Mitarbeiter: rückwirkend Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

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  • 01
    Mitarbeiter: rückwirkend Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

    Sehr geehrtes Expertenteam, unser Mitarbeiter erhält rückwirkend ab 01.08.2023 eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bis vorr. 2030. Einen Schwerbehindertenausweis (GdB 50) gültig vom 02/2024 bis 07/26 haben wir jetzt ebenfalls vorliegen. Ab November 2024 kann der Mitarbeiter nur noch bis 4,0 Std. täglich arbeiten, so dass sein Bruttoverdienst ab diesem Zeitpunkt unter 2.000,00 € liegt. Wir gehen davon aus, dass ab 01.11.2024 die beitragsrechtlichen Regelungen des Übergangsbereichs anzuwenden sind. Ist das richtig? Sind für den Sachverhalt der rückwirkend bewilligten o.g. Erwerbsminderungsrente und dem Schwerbehindertenausweis Änderungen an den DEÜV-Meldungen vorzunehmen? Das Beschäftigungsverhältis war nicht unterbrochen. Vielen Dank!

  • 02
    RE: Mitarbeiter: rückwirkend Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

    Guten Tag,
     
    eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung hat keine Auswirkungen auf die Beitragsgruppen in der Sozialversicherung. Hier ist bei Weiterbeschäftigung der Personengruppenschlüssel 101 und die Beitragsgruppe 1111 zu verwenden.
    Die besonderen beitragsrechtlichen Regelungen des Übergangsbereichs finden ab 01.11.2024 Anwendung.
     
    Erst wenn das Regelalter für eine Vollrente wegen Alters erreicht ist oder eine volle Erwerbsminderungsrente zugebilligt wird, ist die Beitragsgruppe zu ändern.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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