Expertenforum - Orientierungspraktikum

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  • 01
    Orientierungspraktikum

    Hallo liebes Team der AOK,

    unser Konzern möchte künftig für Schüler welche ihren Schulabschluss abgelegt haben, zur beruflichen Orientierung, ein Orientierungspraktikum anbieten. Hier möchte ich Ihnen die Rahmenbedingungen dieses Praktikums nennen :

    Dauer: 3 - 4 Wochen / max. 3 Monate

    Vergütung : 400 Euro / Monat / brutto

    Uns ist nicht bekannt welchen beruflichen / schulischen Weg die Schüler nach Ende des Praktikums wählen werden.

    Bitte geben Sie uns eine Info wie wir diese Personengruppe in der Sozialversicherung richtig eingruppieren. Vielen Dank !

     

  • 02
    RE: Orientierungspraktikum

    Hallo HR Sozialversicherung 1,

    bei einem „Orientierungspraktikum“ handelt es sich im sozialversicherungsrechtlichen Sinne um ein „freiwilliges Praktikum“. Dieses ist grundsätzlich wie ein „normales“ Beschäftigungsverhältnis anzusehen.
     
    Wird allerdings - so wie in Ihrem Sachverhalt angedacht  - das Orientierungspraktikum mit einem monatlichen Entgelt unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze (aktuell 538,00 €) absolviert, handelt es sich um ein geringfügig entlohntes Beschäftigungsverhältnis, bei dem die Beiträge an die Minijobzentrale abzuführen sind (Personengruppenschlüssel „109“). Der Beitragsgruppenschlüssel lautet „6100“ bzw. „6500“, sofern auf die Rentenversicherungspflicht verzichtet wird.
     
    Alternativ könnte - sofern die Kriterien hierfür erfüllt sind – die Beschäftigung im Rahmen der Kurzfristigkeit sozialversicherungsfrei abgerechnet werden (Personengruppenschlüssel „110“, Beitragsgruppenschlüssel „0000“). Da hier das monatliche Entgelt die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten wird, erfolgt keine Prüfung der Berufsmäßigkeit.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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