Expertenforum - PKV Arbeitgeberzuschuss

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  • 01
    PKV Arbeitgeberzuschuss

    Liebe Expertinnen und Experten,

    als Arbeitgeber zahlen wir einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung in Höhe von 50 % bzw. maximal 421,77 EUR (zuzüglich Pflegeversicherungszuschuss).

    Aktuell haben wir den Fall, dass eine privat versicherte Person in Mutterschutz geht. Sind wir als Arbeitgeber verpflichtet, weiterhin den Zuschuss zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen?

    Nach unserem Verständnis werden im Mutterschutzfall – wie in der gesetzlichen Krankenversicherung – keine Arbeitgeberbeiträge zur Versicherung geleistet. Wir finden jedoch keine eindeutigen Informationen dazu.

    Können Sie uns hier weiterhelfen?

    Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

  • 02
    RE: PKV Arbeitgeberzuschuss

    Guten Tag,
     
    sowohl während des Mutterschutzes als auch während der Elternzeit haben privat Krankenversicherte den Beitrag allein – also auch den Arbeitgeberanteil - zu tragen.
     
    Der § 257 Absatz 2 SGB V regelt den Beitragszuschuss für PKV-Versicherte. Der Zuschuss wird in Höhe des Betrages gezahlt, der sich bei Versicherungspflicht als Arbeitgeberanteil ergeben würde,
    höchstens jedoch die Hälfte des Beitrages zur privaten Krankenversicherung. Da bei Versicherungspflichtigen während der Mutterschutzfristen nach § 3 MuSchG grundsätzlich keine Beiträge anfallen, entfällt auch der Anspruch auf Beitragszuschuss nach § 257 SGB V.

    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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