Mir liegt eine ordentliche Immatrikulationsbescheinigung von einem Studenten im Probe-/Schnupperstudium an der Friedrich-Alexander-Universität vor. Er ist ordentlich immatrikuliert, Studienfach: Modulstudien Digital Humanities Vollzeit, FS 1. Mich irritiert, dass beim Abschluss laut Imma "keine Abschlussprüfung" vermerkt ist. Kann dieser als Werkstudent abgerechnet werden? Alle anderen Voraussetzungen liegen vor.
Expertenforum - Probe-/Schnupperstudenten
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Probe-/Schnupperstudenten
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RE: Probe-/Schnupperstudenten
Hallo Cludi,
die Zugehörigkeit zum Personenkreis der ordentlichen Studierenden zur Anwendung des Werkstudentenprivilegs setzt voraus, dass eine wissenschaftliche Ausbildung in einem geordneten Ausbildungsgang mit einem bestimmten Berufsziel erfolgt und der Studierende sich einer mit dem Studium in Verbindung stehenden oder darauf aufbauenden Ausbildungsregelung unterwirft. Zu den ordentlichen Studierenden gehören diejenigen, die an einer Hochschule oder einer der fachlichen Ausbildung dienenden Schule eingeschrieben (immatrikuliert) sind und deren Zeit und Arbeitskraft überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen wird.
Bei einem „Schnupperstudium“ hingegen ist der Nachweis von bestimmten Zulassungsvoraussetzungen nicht erforderlich und es wird kein Hochschulabschluss erlangt.
Dementsprechend kann für die betroffene Person das Werkstudentenprivileg nicht angewandt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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RE: Probe-/Schnupperstudenten
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort!
Es handelt sich um dieses Angebot der FAU:
www.dhss.phil.fau.de/studium/modulstudien-digital-humanities/
Die Absolventen erhalten am Ende ein Zertifikat.
Dieses Modul richtet sich u.a. an Abiturient*innen und Studieninteressierte, die einen Einblick in das Fach Digital Humanities gewinnen möchten, bevor sie sich für ein reguläres Studium entscheiden; erworbene Credits werden im BA-Studiengang angerechnet.
Bleiben Sie dennoch bei Ihrer Einschätzung?
Herzlichen Gruß
Cludi
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RE: Probe-/Schnupperstudenten
Hallo Cludi,
zunächst einmal bedanken wir uns für die zusätzlichen Angaben. Da wir bereits für unsere erste Stellungnahme zwecks Recherche die auf der Seite der FAU hinterlegten Informationen mit berücksichtigt haben, verbleibt es bei der von uns durchgeführten Einschätzung.
Da es zu dieser Thematik keine Aussage der Spitzenverbände der Sozialversicherung gibt, empfehlen wir Ihnen, aus Gründen der Rechtssicherheit eine verbindlichen Stellungnahme bei der einzugsberechtigten Krankenkasse anzufordern.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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