Expertenforum - Rumänische Arbeitnehmerin mit Wohnsitz in Deutschland Pendlerin

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  • 01
    Rumänische Arbeitnehmerin mit Wohnsitz in Deutschland Pendlerin

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    wir haben eine Arbeitnehmerin, mit rumänischer Staatsbürgerschaft, die aber in Deutschland mit ihrem Wohnsitz gemeldet ist. Hier arbeitet sie auch bei uns in Vollzeit seit mehreren Jahren sv-pflichtig beschäftigt. Nun macht sie in Rumänien eine Fortbildung die sie privat finanziert. Aus diesem Grund ist sie nur jeweils in der ersten Woche eines jeden Monates bei uns in Deutschland und arbeitet dann für unser Unternehmen. Die restlichen drei Wochen fährt sie zurück nach Rumänien. Hier erledigt sie nur in geringem Umfang ca 20 h Arbeiten für uns hauptsächlich telefonisch Arbeiten. Meine Frage ist nun welche Meldung ich absetzen muss. Da sie im Ausland nur sporadisch für uns arbeitet. Wäre es sinnvoll ihre Arbeit nur auf Deutschland zu beschränken?


    Wenn wir nur die Woche, die sie in Deutschland ist, abrechnen, muss ich dann überhaupt eine Meldung erstellen für die Zeiten, die sie sich in Rumänien aufhält? Arbeitsvertraglich wurde sie von Gehalt auf Stundenlohn umgestellt. Die Abrechnung erfolgt über einen Stundenzettel.

  • 02
    RE: Rumänische Arbeitnehmerin mit Wohnsitz in Deutschland Pendlerin

    Guten Tag,
     
    sozialversicherungsrechtlich kann die Beschäftigung in Deutschland und in Rumänien ausgeübt werden. Für den Zeitraum der Fortbildung ist bei der DVKA (Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland) ein elektronischer Antrag auf „Gewöhnliche Tätigkeit in mehreren Mitgliedsstaaten“ zu stellen.

    Mit dem Link Anträge finden - GKV-Spitzenverband, DVKA kommen Sie direkt zur Homepage der DVKA. Diese wird sich mit dem rumänischen Versicherungsträger in Verbindung setzen damit geklärt wird, ob für den Zeitraum die deutschen oder rumänischen Rechtsvorschriften Anwendung finden.
     
    Alle relevanten Informationen zu der Thematik finden Sie hier: Arbeiten in Rumänien
     
    Gilt weiterhin das deutsche Sozialversicherungsrecht, ist von Ihnen keine DEÜV-Meldung zu erstellen.
     
    Ihre arbeitsrechtlichen Fragestellungen können wir Ihnen im Rahmend dieses sozialversicherungsrechtlichen Forum nicht beantworten. Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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