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  • 01
    Weiterbildung

    Hallo zusammen,

    einer unserer Mitarbeiter hat eine Weiterbildung gemacht, die im betrieblichem Sinne ist. Für 50 % der Weiterbildungskosten bekommt er Bafög, die andere Hälfte soll die Firma übernehmen. Die Rechnung ist allerdings auf den Mitarbeiter ausgestellt, falls das ein Problem ist. Kann die Firma die Kosten steuer- und beitragsfrei an den Mitarbeiter auszahlen ? Oder fällt da eine Versteuerung und Verbeitragung an?

    Danke vorab.

    Viele Grüße

    Bianca von der Heide

  • 02
    RE: Weiterbildung

    Hallo Frau von der Heide,

    Arbeitgeberleistungen, die der beruflichen Fortbildung oder Weiterbildung des Arbeitnehmers dienen, gehören nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, wenn diese Bildungsmaßnahmen im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers durchgeführt werden.

    Das ist dann der Fall, wenn durch die Bildungsmaßname unstreitig die Einsatzfähigkeit des Arbeitnehmers im Betrieb des Arbeitgebers erhöht wird.

    Ein nicht zu Arbeitslohn führendes ganz überwiegendes betriebliches Interesse des Arbeitgebers ist auch gegeben, wenn die Aufwendungen für Fort- oder Weiterbildungsmaßnahmen durch fremde Unternehmen übernommen werden. Es liegt auch dann vor, wenn der Arbeitnehmer bezüglich der jeweiligen Bildungsmaßnahme Rechnungsempfänger ist. Allerdings unter der Voraussetzung, dass der Arbeitgeber vor Vertragsabschluss eine schriftliche Zusage zur Kostenübernahme erteilt hat.

    Die Beitragspflicht in der Sozialversicherung richtet sich in einem solchen Fall danach, ob es sich um steuerpflichtigen Arbeitslohn handelt oder nicht. Sofern hier Steuerfreiheit besteht, sind die Weiterbildungskosten beitragsfrei zur Sozialversicherung zu beurteilen.

    Daher empfehlen wir Ihnen, zwecks Klärung das zuständige Finanzamt zu kontaktieren.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

  • 03
    RE: Weiterbildung

    vielen Dank für die Antwort,

    eine Frage hätte ich dazu noch. Muss der Mitarbeiter für die Zeit der Weiterbildung bei dem Arbeitgeber beschäftigt sein? Genau für die Zeit der Weiterbildung ist der Mitarbeiter nicht beschäftigt, also es gab eine SV-Abmeldung zum Beginn der Weiterbildung und genau nach Ende der Weiterbildung wieder eine SV-Anmeldung bei dem selben Arbeitgeber. Es geht hier um 2,5 Monate.

    Danke vorab.

    Viele Grüße

  • 04
    RE: Weiterbildung

    Hallo VdH,

    die Tatsache, dass das Beschäftigungsverhältnis des Mitarbeiters während der Weiterbildungsmaßnahme aufgrund der Freistellung ohne Entgeltleistung sozialversicherungsrechtlich beendet wurde, das Arbeitsverhältnis allerdings weiterbesteht, sollte dies nach unserem Verständnis hierauf keine Auswirkungen haben.

    Vordergründig ist hier eine Klärung durch das zuständigen Finanzamt zu veranlassen.  

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

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