Category Image
Gesetze

SpruchG – Spruchverfahrensgesetz

Gesetz über das gesellschaftsrechtliche Spruchverfahren (Spruchverfahrensgesetz - SpruchG)
Sonstige
Navigation
Navigation

SpruchG – Spruchverfahrensgesetz



§ 1 SpruchG, Anwendungsbereich

Dieses Gesetz ist anzuwenden auf das gerichtliche Verfahren für die Bestimmung

    Nummer 1 eingefügt durch G vom 11. 12. 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 354), bisherige Nummern 1 bis 6 wurden Nummern 2 bis 7.

  • 1.der Ausgleichszahlung oder der zusätzlich zu gewährenden Aktien für Aktionäre bei Kapitalerhöhungen (§ 255 Absatz 4 bis 7 und § 255a AktG);
  • 2.des Ausgleichs für außenstehende Aktionäre und der Abfindung solcher Aktionäre bei Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen (§§ 304 und § 305 AktG);
  • 3.der Abfindung von ausgeschiedenen Aktionären bei der Eingliederung von Aktiengesellschaften (§ 320b AktG);
  • 4.der Barabfindung von Minderheitsaktionären, deren Aktien durch Beschluss der Hauptversammlung auf den Hauptaktionär übertragen worden sind (§§ 327a bis § 327f AktG);
  • 5.der Zuzahlung oder der zusätzlich zu gewährenden Aktien an Anteilsinhaber oder der Barabfindung von Anteilsinhabern (§§ 15, § 34, § 72a, § 125 Absatz 1 Satz 1, §§ 176 bis § 181, § 184, § 186, § 196, § 212, § 305 Absatz 2, §§ 313, § 320 Absatz 2, §§ 327 und § 340 UmwG);
  • Nummer 5 neugefasst durch G vom 22. 2. 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 51).

  • 6.der Zuzahlung oder der zusätzlich zu gewährenden Aktien an Anteilsinhaber oder der Barabfindung von Anteilsinhabern bei der Gründung oder Sitzverlegung einer SE (§§ 6, § 7, § 9, § 11 und § 12 SEAG);
  • Nummer 6 neugefasst durch G vom 22. 2. 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 51).

  • 7.der Zuzahlung an Mitglieder bei der Gründung einer Europäischen Genossenschaft (§ 7 SCEAG).

Nächste Seite
Weitere Inhalte
Kontakt zur AOK Sachsen-Anhalt
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Nehmen Sie direkten Kontakt zu Ihrem persönlichen Ansprechpartner auf.
Telefon Icon

Hotline 0800 226 5354

24 Std. rund um die Uhr kostenlos aus dem deutschen Fest- & Mobilfunknetz
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.