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Satzungsleistung der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland informiert Ärztinnen und Ärzte über die Aufnahme der RSV-Präexpositionsprophylaxe mit dem Arzneimittel Beyfortus® (Wirkstoff: Nirsevimab) in die Satzungsleistung der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (RPS).
Beyfortus® ist zugelassen zur Prävention von Respiratorischen-Synzytial-Virus (RSV)-Erkrankungen der unteren Atemwege bei Neugeborenen, Säuglingen und Kleinkindern während ihrer ersten RSV-Saison.
Kostenübernahme von Beyfortus®
Zugelassene Arzneimittel zur Prävention stellen grundsätzlich keine Leistung der GKV dar.
Gemäß der Satzungsleistung der AOK RPS kann jedoch eine Kostenübernahme von Beyfortus®, analog dem Hinweis zu Synagis® (Anlage IV Arzneimittelrichtlinie (AM-RL)), für folgende Personen erfolgen:
- Kinder mit hohem Risiko im Alter von ≤ 12 Lebensmonaten zum Beginn der RSV-Saison,
- die wegen bronchopulmonaler Dysplasie begleitende therapeutische Maßnahmen innerhalb der letzten bis wenigstens sechs Monate vor Beginn der RSV-Saison benötigten. Diese Maßnahmen beinhalten zusätzlich Sauerstoff, Steroide, Bronchodilatatoren oder Diuretika
- mit hämodynamisch relevanten Herzfehlern (zum Beispiel relevante Links-Rechts- und Rechts-Links-Shunt-Vitien und Patienten mit pulmonaler Hypertonie oder pulmonalvnöser Stauung)
- Kindern im Alter von ≤ 6 Monaten bei Beginn der RSV-Saison,
- die als Frühgeborene bis zur vollendeten 29. Schwangerschaftswoche (SSW) (28 (+6)) geboren wurden oder
- die als Frühgeborene ab der vollendeten 29. SSW (29 (+0)) bis zur vollendeten 35. SSW (34 (+6)) geboren wurden, nur nach individueller Abwägung weiterer Risikofaktoren, die für schwere Verläufe der RSV-Infektion disponieren. Zu fordern sind mindestens zwei Risikofaktoren wie z. B. schwere neurologische Erkrankung, Vorhandensein von Geschwistern im Kindergarten- oder Schulalter, Entlassung aus der Neonatologie zwischen Oktober und Dezember
Die Kostenübernahme von Beyfortus® erfolgt als Sachleistung und ist befristet bis zu dem Zeitpunkt, bis die vom G-BA zum Wirkstoff Nirsevimab aufzunehmenden Therapiehinweise in Anlage IV der AM-RL wirksam werden, längstens jedoch bis zum 31.12.2023.
Bitte unterstützen Sie uns und verordnen Beyfortus® bei bestehendem Anspruch unserer Versicherten, patientienindividuell, auf Kassenrezept (Muster 16) zu unseren Lasten, damit die Eltern nicht mit hohen Beträgen in Vorkasse treten müssen.
Kontakt zur Beratungsapothekerin
Bei Fragen steht Ihnen unsere Beratungsapothekerin Frau Nadine Strobel unter der Telefonnummer 06241 4005-101 hierfür gerne zur Verfügung.