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Zusatznutzen von Roclanda ® laut G-BA nicht belegt
Der G-BA konnte bei der Nutzenbewertung gemäß §35a SGB V von Roclanda® keinen Zusatznutzen feststellen. Gegenüber Bimatoprost/Timolol ist ein Zusatznutzen nicht belegt.
Roclanda® wird zur Senkung von erhöhtem Augeninnendruck (IOP, Intraocular Pressure) bei erwachsenen Patienten mit primärem Offenwinkelglaukom oder okulärer Hypertension angewendet, bei denen eine Monotherapie mit einem Prostaglandin oder Netarsudil eine unzureichende Augeninnendrucksenkung bewirkt.
Sollte eine Monotherapie zur Senkung des Augeninnendruckes nicht ausreichend sein, prüfen Sie bitte im individuellen Einzelfall, welche Fixkombination in Frage kommt. Insbesondere der Einsatz von Roclanda® sollte bei fehlendem Zusatznutzen und vorhandenen wirtschaftlicheren Therapiealternativen kritisch hinterfragt werden.
Folgende Kostenübersicht soll Sie bei der Einordnung der Wirtschaftlichkeit von Roclanda® unterstützen:
Verordnungskosten 1. Quartal 2023 1 | |
---|---|
Wirkstoffkombination | Kosten je DDD Brutto |
Timolol und Travoprost | 0,60 € |
Timolol und Brinzolamid | 0,67 € |
Timolol und Latanoprost | 0,70 € |
Timolol und Dorzolamid | 0,76 € |
Timolol und Pilocarpin | 0,81 € |
Timolol und Brimonidin | 0,81 € |
Timolol und Bimatoprost | 0,89 € |
Latanoprost und Netarsudil | 1,21 € |
Timolol und Tafluprost | 1,27 € |
1GAmSi-Daten für KV RP und SL (über alle Anbieter und alle Packungsgrößen)
Kontakt zur Beratungsapothekerin
Sollten Sie Fragen oder Beratungsbedarf haben, steht Ihnen unsere Beratungsapothekerin Frau Kerstin Kaiser unter der Telefonnummer 06241 4005 - 140 gerne zur Verfügung.