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Rundschreiben

2022 - Rundschreiben Nr. 7

Grundsätzliche Hinweise Gesamteinkommen im Sinne der Regelungen über die Familienversicherung [RS 2022/07]
Sozialversicherungsrecht
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2022 - Rundschreiben Nr. 7



Anlage RS 2022/07, Alphabetische Auflistung und Zuordnung der Einkunftsarten

ja, aber in gleicher Höhe des Zuschlags liegen Werbungskosten vor, die abzuziehen sind, auch wenn der Arbeitnehmer den Zuschlag zahlt
EinkunftsartTextzifferRechtsgrundlageregelmäßiges Gesamteinkommen
A
Abfindung aus privater LebensversicherungZiff. 2.3.4.1.nein
Abfindung (Entlassungsentschädigung) bei Beendigung des Arbeits- oder DienstverhältnissesZiff. 2.3.1.1.ja, bei monatlicher Auszahlung, einmalig oder in Teilbeträgen ausgezahlte Abfindungen
Abfindung von Versorgungsbezügen aufgrund der BeamtengesetzeZiff. 2.3.4.1.§§ 21, 48 Absatz 1 BeamtVG, §§ 28 bis § 35, § 38 Absatz 1 SVGnein
Abfindung von Renten aus der gesetzlichen RentenversicherungZiff. 2.3.4.1.§ 107 SGB VInein
Abfindung von Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung§ 80 SGB VII in Verb. mit § 3 Nummer 1 Buchstabe a EStGnein
Altersgeld für ehemalige Beamte auf LebenszeitAltersgeldgesetze des Bundes und der Länder; § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 EStGja
Altersmehrbedarf§ 30 Absatz 1 Nummer 1 SGB XIInein
Anpassungsgeld für Arbeitnehmer des Steinkohlebergbaus, Braunkohletagebaus und der Stein- bzw. BraunkohlekraftwerkeAPG-Richtliniennein
Arbeitnehmersparzulage5. VermBGnein (BSG, Urteil vom 22. 7. 1981 —3 RK 7/80 —, USK 81123)
Arbeitseinkommen§ 15 SGB IVja
Arbeitsentgelt§ 14 SGB IV in Verb. mit SvEVja
Arbeitsentgelt aus nebenberuflicher Tätigkeit (z. B. Ausbilder, Betreuer, Erzieher, Übungsleiter oder vergleichbare Tätigkeiten)Ziff. 2.3.1.3.§ 14 SGB IV in Verb. mit § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 16 SvEV und § 3 Nummer 26 EStGja, soweit steuerpflichtig (über 3 000 EUR jährlich)
Arbeitsförderungsgeld§ 59 SGB IXnein
Arbeitslosenbeihilfe§ 86a SVGnein
Arbeitslosengeld, Teilarbeitslosengeld§§ 136, § 162 SGB IIInein
Arbeitslosengeld II§ 19 SGB IInein
AsylbLG, Grundleistungen nach dem —§ 3 AsylbLGnein
AFBG, Leistungen nach dem —AFBGnein
Aufstockungsbeträge bei Altersteilzeit§ 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a AltTZGnein
Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche TätigkeitZiff. 2.3.1.3.§ 3 Nummer 12 EStG, § 3 Nummer 26a EStGja, soweit steuerpflichtig
Aufwendungsersatz für Betreuer§ 1835</doclink> BGBnein
Ausbildungsbeihilfe der Telekom während eines Berufsgrundbildungsjahresnein
Ausbildungsgeld§ 122 SGB IIInein
AusbildungsvergütungBBiGja
Ausgleichsgeld§§ 9, § 10 FELEGnein
Ausgleichsleistungen für Opfer politischer Verfolgung im Beitrittsgebiet§ 8 BerRehaGnein
Ausgleichsleistungen nach dem LAG§§ 243 ff. LAGnein
Ausgleichsrente§§ 32, 41, 43, 47 BVGnein
Au-pair-Tätigkeit, Bezüge aus (Unterkunft, Verpflegung, Taschengeld)BFH, Urteil vom 27. 10. 2004 — VIII R 8/04nein
B
BAföG§§ 11 ff. BAföGnein
Barbetrag bei Heimunterbringung§ 27b Absatz 2 SGB XIInein
Baukindergeld§ 34f EStGnein
Beihilfe zum Versorgungskrankengeld§ 17 BVGnein
Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und TodesfällenBhV des Bundes bzw. der Ländernein
Beitragszuschuss des Arbeitgebers zur Kranken- und Pflegeversicherung§ 257 SGB V, § 61 SGB XInein
Beitragszuschuss zum Beitrag zur Alterssicherung der Landwirte§ 32 ALGnein
Beitragszuschüsse von der Rentenversicherung für freiwillig versicherte Rentenbezieher zur Krankenversicherung§ 106 SGB VInein
Bekleidungsgeld§ 15 BVG, § 27b Absatz 2 SGB XIInein
Berufsausbildungsbeihilfe für Behinderte§ 115 Nummer 2 SGB IIInein
Berufsausbildungsbeihilfen§§ 56, § 70 SGB III oder Landesgesetzenein
Berufsschadenausgleich§ 30 BVGnein
Betriebshilfe§§ 10, 36 bis 39 ALG, § 9 KVLG 1989, § 54 SGB VIInein
Betriebsrenten als Einkünfte aus nichtselbständiger ArbeitZiff. 2.3.1.§ 19 EStGja
Betriebsrenten als sonstige EinkünfteZiff. 2.3.4.1.§ 22 EStGja
Blindenführhund (Unterhaltungskosten)§ 14 BVG, § 33 SGB V, § 72 SGB XIInein
BlindengeldLandesgesetzenein
Blindenhilfe§ 72 SGB XIInein
C
Conterganrente§§ 12 ff. ContStifGnein
Corona-Hilfen für SelbständigeCorona-Steuerhilfegesetzenein
D
Darlehen, (zinslos) welches Personen in einer pflegebedingten Freistellung von der Arbeitsleistung gemäß § 2 FPfZG oder § 3 PflegeZG gewährt wirdZiff. 2.1.nein
E
Ehegattenzuschlag§ 33a BVGnein
Ehrensold für ehemalige Wahlbeamteja
Ehrensold für Künstler sowie Zuwendungen aus Mitteln der Deutschen Künstlerhilfe, wenn es sich um Bezüge aus öffentlichen Mitteln handelt, die wegen der Bedürftigkeit des Künstlers gezahlt werdennein
Einstiegsgeld (Beachte: Bezieher sind hauptberuflich selbständig erwerbstätig im Sinne von § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 SGB V)§ 16b SGB IInein
Elterngeld§ 1 BEEGnein
Elternrente§ 49 BVGnein
Energiepreispauschale§§ 112 ff. EStGnein
Entlassungsgeld für Soldaten§ 9 WSGja, soweit steuerpflichtig
Entschädigungen als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen§ 24 Nummer 1 Buchstabe a EStGja
Entschädigungen für die Aufgabe oder Nichtausübung einer Tätigkeit§ 24 Nummer 1 Buchstabe b EStGja
Entschädigungen nach dem IfSGIfSGnein
Entschädigungsrente für Opfer des Nationalsozialismus§§ 2, 3 ERGnein
Erstausstattung für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt, Leistungen für —§ 24 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 SGB II, § 31</doclink> Absatz 1 Nummer 2 SGB XIInein
Erstausstattung für die Wohnung, Leistungen für —§ 24 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 SGB II, § 31 Absatz 1 Nummer 1 SGB XIInein
Erziehungsbeihilfe§ 27 BVGnein
Europäischen Sozialfonds, Leistungen aus Mitteln des —ESF-Richtliniennein
Existenzgründungsbeihilfe (Beachte: Bezieher sind hauptberuflich selbständig erwerbstätig im Sinne von § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 SGB V)Landesvorschriftennein
F
Fahrkostenerstattung durch Sozialleistungsträgerz. B. § 60 SGB Vnein
FamiliengeldBayerisches Familiengeldgesetz (BayFamGG)nein
FamilienzuschlägeZiff. 2.3.1., Ziff. 2.7.ja, ausgenommen bei Anwendung des § 10 Absatz 3 SGB V bzw. § 25 Absatz 3 SGB XI
Freie Förderung§ 16f SGB IInein
G
Geld- und Sachbezüge für Soldaten§ 1 Absatz 1 WSGnein
Geldrenten und Kapitalentschädigungen, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts gewährt werden§§ 15 ff. BEGnein
Gewerbebetrieb, Einkünfte aus —Ziff. 2.4.ja
Gründungszuschuss (Beachte: Bezieher sind hauptberuflich selbständig erwerbstätig im Sinne von § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 SGB V)§ 93 SGB III, § 49 Absatz 3 Nummer 6 SGB IXnein
Grundrente für Beschädigte§ 31 BVGnein
Grundrente für Hinterbliebene§§ 40, 43, 46 BVGnein
Grundsicherungsleistung§ 42 SGB XIInein
H
Härtefonds für rassisch Verfolgte nicht jüdischen Glaubens (HNG-Fonds), Leistungen aus dem —nein
Härteleistungen an Opfer von nationalsozialistischen Unrechtsmaßnahmen im Rahmen des AKGAKG-Richtliniennein
Härteleistungen an Verfolgte nicht jüdischer Abstammung zur Abgeltung von Härten in Einzelfällen im Rahmen der WiedergutmachungRichtlinien der Bundesregierung für die Vergabe von Mitteln an Verfolgte nicht jüdischer Abstammungnein
Härteleistungen für Opfer terroristischer Straftaten aus dem Bundeshaushaltnein
Haushaltshilfe§ 10 KVLG 1989, § 38 SGB V, § 70 SGB XIInein
Hepatitis-C-Virus-Infektion, Einmalzahlungen wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit infolge einer —§ 3 Absatz 3 AntiDHGnein
Hepatitis-C-Virus-Infektion, Renten wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit infolge einer —§ 3 Absatz 2 AntiDHGnein
Hilfe zum Lebensunterhalt§ 27a BVG, § 19 SGB XIInein
Hilfe zur Erziehung für Patenschaftsfamilien§ 27 SGB VIII in Verb. mit § 3 Nummer 11 EStGnein
I
Insolvenzgeld§ 165 SGB IIInein
J
Jobticketnein, wenn nach § 3 Nummer 15 EStG steuerfrei
K
Kapitalentschädigung für Opfer rechtswidriger Strafverfolgung im Beitrittsgebiet§ 17 StrRehaGnein
Kapitalleistungen (einmalige) sowohl aus einer betrieblichen als auch aus einer privaten AltersversorgungZiff. 2.8.nein
Kapitalvermögen, Einkünfte aus —Ziff. 2.3.2., Ziff. 2.3.4.1.ja
Kindererziehungsleistung (für Frauen, die vor 1921 bzw. 1927 geboren sind)Ziff. 4.§§ 294, § 294a SGB VInein
Kindergartenzuschüssenein
Kindergeld§§ 62 ff. EStG, §§ 1 ff. BKGGnein
Kinderzulage§ 217 SGB VIInein
Kinderzuschlag§ 6a BKGG, § 33b BVGnein
Klassenfahrten, Leistungen für mehrtägige —§ 28 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 SGB IInein
Krankengeld§§ 44, § 44a, § 44b, § 45 SGB V, §§ 12, § 13 KVLG 1989nein
Krankentagegeld§ 3 Nummer 1 Buchstabe a EStGnein
Krankenversicherungszuschlag§ 13 Absatz 2a BAföGnein
Kriegsbeschädigtenrente§§ 31, 32 BVGnein
Kriegsschadenrente§ 261 LAGnein
Kurzarbeitergeld, Saison-Kurzarbeitergeld, Transferkurzarbeitergeld§§ 95, § 101, § 111 SGB IIInein
L
Land- und Forstwirtschaft, Einkünfte aus —§ 13 EStG ja
LandeserziehungsgeldLandesgesetzenein
Leibrenten, privateZiff. 2.3.4.1.ja
Leistungen bei PflegebedürftigkeitZiff. 5.1.§§ 36 ff. SGB XI, § 44 SGB VII, § 35 BVG, §§ 61, § 64a SGB XIInein
M
Mehrbedarf§ 30 Absatz 1 SGB XIInein
Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt, Leistungen für —§ 21 SGB IInein
Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung —§ 30 Absatz 5 SGB XIInein
Mehrbedarfsrente§ 843 BGBnein
Mehrleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung§ 94 SGB VIInein
MeisterbafögAFBGnein
Montanunion-Vertrag, Leistungen nach dem —Artikel 56 MUVnein
Mutterschaftsgeld§ 19 MuSchG in Verb. mit § 24i SGB V, § 14 KVLG 1989nein
N
Nutzungsvergütungen§ 24 Nummer 3 EStGja
Nutzungswert der Sachbezüge§ 21 Absatz 2 EStGja, in Höhe der Beträge der SvEV (§ 8 Absatz 2 Satz 6 EStG)
P
Pauschale Beihilfe an Beamte und Versorgungsempfänger einiger Länderz. B. § 80 Absatz 11 HmbBG, § 80 Absatz 5 Bremisches Beamtengesetznein
PflegegeldZiff. 5.1.§ 37 SGB XI, § 44 SGB VII, § 64a SGB XII bzw. Landesgesetzenein
Pflegegeld für eine Kinderbetreuung im Rahmen der Tagespflege
  • a.Kosten für den Sachaufwand und Betrag zur Anerkennung der Förderungsleistung
  • b.Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung sowie die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung
Ziff. 5.2.
§ 23 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2 SGB VIII, § 23 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 und 4 SGB VIII in Verb. mit § 3 Nummer 9 EStG

  • a.ja, soweit die tatsächlichen, mindestens aber die pauschal absetzbaren Betriebsausgaben überschritten werden
  • b.nein
Pflegegeld für eine Kinderbetreuung im Rahmen der Vollzeitpflege
  • a.Kosten für den Sachaufwand, Kosten für die Pflege und Erziehung sowie einmalige Beihilfen oder Zuschüsse,
  • b.Platzhaltekosten und Bereitschaftsgelder
  • c.Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung sowie die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung
  • d.Leistungen, die aus öffentlichen Mitteln der Jugendhilfe für die Aufnahme von Pflegepersonen in einen Haushalt über Tag und Nacht als Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII gewährt werden
Ziff. 5.3.
§ 39 Absatz 1 bis 3 SGB VIII in Verb. mit § 3 Nummer 11 EStG, § 39 Absatz 1 bis 3 SGB VIII, § 39 Absatz 4 Satz 2 SGB VIII in Verb. mit § 3 Nummer 9 bzw. 11 EStG, BFH, Urteil vom 5. 11. 2014, VIII R 29/11

  • a.ja, sofern die Vollzeitpflege erwerbsmäßig ausgeübt wird
  • b.ja
  • c.nein
  • d.nein, da steuerfreie Beihilfe im Sinne des § 3 Nummer 11 EStG
Pflegeversicherungszuschlag§ 13a BAföGnein
Pflegewohngeldz. B. § 12 PfgNWnein
PflegezulageZiff. 5.1.§ 35 BVGnein
Photovoltaikanlage, Einkünfte aus dem Betrieb einer§ 15 EStG
BMF-Schreiben vom 2. 6. 2021 (IV C 6-S 2240/19/10006 :006)
ja, grds. Einkünfte aus Gewerbebetrieb, aber:
nein, Einnahmen aus dem Betrieb "kleiner Photovoltaikanlagen" 1
Produktionsaufgaberente§§ 5, § 6 FELEGja, soweit steuerpflichtig
R
Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts§ 20 SGB IInein
Reisekosten im Zusammenhang mit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder zur medizinischen Rehabilitation§ 73 SGB IXnein
Renten aus der gesetzlichen RentenversicherungZiff. 2.3.4.1.SGB VIja
Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung an Versicherte§ 56 SGB VIInein
Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung an Hinterbliebene§§ 65 bis § 67, § 69 SGB VIInein
Renten aus einer Höherversicherung§ 280 SGB VIja
Renten aus privater Lebensversicherung oder anderen Verträgen einschließlich Riester-RentenZiff. 2.3.4.1.ja
Renten aus privater UnfallversicherungZiff. 2.3.4.1.ja
Renten aus Versorgungs- und ZusatzversorgungskassenZiff. 2.3.4.1.ja
Renten der Alterssicherung der LandwirteALGja
Renten nach sozialem EntschädigungsrechtBVG und andere soziale Entschädigungsgesetze (z. B. HHG, IfSG, OEG, SVG, ZDG)nein
Renten von ausländischen Rentenversicherungsträgern und -stellenja
RuhegehaltBeamtVGja
S
Sachbezüge§§ 2 und § 3 SvEVja
Sachschadenersatz§ 13 SGB VIInein
SanierungsgewinnSG Leipzig S 8 KR 144/08ja
Schadenersatzrente§ 843 BGBnein
Schadensausgleich§ 40a BVGnein
Schmerzensgeld§ 253 Absatz 2 BGBnein
Schwangerenmehrbedarf§ 30 Absatz 2 SGB XIInein
Schwerverletztenzulage§ 57 SGB VIInein
Selbständige Arbeit, Einkünfte aus —Ziff. 2.4.ja
Sozialgeld§ 19 SGB IInein
Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft", Leistungen der —EVZStiftGnein
Stiftung "Hilfe für NS-Verfolgte", Leistungen der Hamburger —nein
Stiftung "Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen", Leistungen der —HIVHGnein
Stiftung "Mutter und Kind — Schutz des ungeborenen Lebens", Leistungen der —§§ 1 ff. MuKStiftGnein
Stipendien (steuerfrei)nein
Streikgelderja
Studienbeihilfe der Bundesagentur für Arbeit (BA)Vereinbarung der BA mit ihren studierenden Mitarbeiternja, in Höhe des Grundbetrages
U
Überbrückungsgeld§ 38 ALGja
Überbrückungsgeld aus der Seemannskasse§§ 10, 11 Satzung der Seemannskasseja
Übergangsgebührnisse bzw. Ausgleichsbezüge nach dem Ausscheiden als Zeitsoldat§§ 11, 11a SVGja
Übergangsgeld§ 119 SGB III, § 26a BVG, §§ 49 ff. SGB VII, § 20 SGB VInein
Übergangsgelder und Übergangsbeihilfen wegen Entlassung aus einem DienstverhältnisZiff. 2.3.1.1.§§ 62 ff. BAT, § 47 BeamtVGja, bei monatlicher Auszahlung, einmalig oder in Teilbeträgen ausgezahlte Abfindungen
UnfallruhegehaltBeamtVGnein
Unterbringungskosten im Alten- und Pflegeheim, die von Dritten getragen werdennein
Unterhalt, den getrennt lebende oder geschiedene Ehegatten erhaltenZiff. 2.3.4.2.§§ 1361 Absatz 4, § 1585 Absatz 1 BGBja, im Falle des begrenzten Realsplittings
Unterhalt, den getrennt lebende Lebenspartner oder Lebenspartner nach gerichtlich aufgehobener Lebenspartnerschaft erhaltenZiff. 2.3.4.2.§§ 12, § 16 LPartGja, im Falle des begrenzten Realsplittings
Unterhalt, den ständig im Heim lebende Ehe- bzw. Lebenspartner vom anderen Ehe- bzw. Lebenspartner erhalten§ 1360 BGB, § 5 LPartGnein
Unterhalt, den Kinder von Dritten (z. B. von einem nicht regelmäßig mit ihnen zusammenlebenden Elternteil, vom Sozialamt, vom Jugendamt) erhaltenz. B. UVGnein
Unterhaltsbeihilfen§ 26a BVGnein
Unterhaltshilfe§ 267 ff. LAGnein
Unterhaltshilfe wegen Pflegebedürftigkeit, Erhöhung der —§ 267 LAGnein
Unterhaltssicherung, Leistungen zur —§§ 5 ff. USGnein
Unterkunft und Heizung, Leistungen für§ 22 SGB IInein
Unterstützungsleistungen für Opfer rechtswidriger Strafverfolgung im Beitrittsgebiet§ 18 StrRehaGnein
V
Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf eines ganzen Betriebs/TeilbetriebsZiff. 2.8. §§ 14, § 16 Absatz 1 und § 18 Absatz 3 EStGnein
Veräußerungsleibrente auf LebenszeitZiff. 2.3.4.1.ja
Verdienstausfallentschädigung infolge Ausübung einer kommunalen Mandatstätigkeit (z. B. als Ratsmitglied im Stadt- oder Kreisrat)§ 18 Absatz 1 Nummer 3 EStGja
Verdienstausfallerstattung bei Haushaltshilfe, Mitaufnahme einer Begleitperson in das Krankenhaus, Dialyse, Organspendenein
Vergütung für Berufsbetreuer§ 1836 BGBja
Verletztengeld§ 45 SGB VIInein
Vermietung und Verpachtung, Einkünfte aus —Ziff. 2.3.3.ja
Vermögenswirksame Leistungen§ 14 SGB IV in Verb. mit VermBGja
Verschollenheitsrente§ 52 BVGnein
Versorgungsbezüge als Einkünfte aus nichtselbständiger ArbeitZiff. 2.3.1.§ 19 EStGja, und zwar ohne Abzug des Versorgungsfreibetrages und des Zuschlages zum Versorgungsfreibetrag
Versorgungsbezüge als sonstige EinkünfteZiff. 2.3.4.1.§ 22 EStGja
Versorgungskrankengeld§§ 16, 17 BVGnein
Versorgungszuschlag von Arbeitgebern an "in sich" beurlaubte BeamteBMF-Schreiben vom 22. 2. 1991 (IV B 6 - S 2360 - 3/91, BStBl. 1991 I S. 951)
Vorruhestandsgeldja, soweit steuerpflichtig
W
Waisengeld§ 23 BeamtVGja
WerksrenteZiff. 2.3.1., Ziff. 2.3.4.1.§§ 19, § 22 EStGja
Wintergeld, Zuschuss§ 133 Absatz 4 SGB IIIja
Wintergeld§ 102 SGB IIInein
Witwen-, Waisen-, Witwerbeihilfe§ 48 BVGnein
Witwengeld§ 19 BeamtVGja
Wohngeld§ 3 WoGGnein
Z
Zinsen aus KapitalvermögenZiff. 2.3.2.ja
Zinszuschüsse des Arbeitgebers zu Darlehen, die mit der Errichtung oder dem Erwerb einer eigengenutzten Wohnung zusammenhängenja, soweit steuerpflichtig
Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit bei einem Stundenlohn bis einschließlich 50 EUR§ 3b EStGnein, soweit steuerfrei
Zuschüsse des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld§ 20 MuSchGnein
Zuschüsse während der Mutterschutzfrist für Beamtinnen§ 3a MuSchEltZVnein
Zuwendung für Haftopfer, Besondere —§ 17a StrRehaGnein

1 Mit dem Jahressteuergesetz 2022 sollen Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen auf, an oder in Einfamilienhäusern oder nicht Wohnzwecken dienenden Gebäuden mit einer installierten Gesamtbruttoleistung von bis zu 30 kW ab 1. 1. 2023 steuerfrei gestellt werden (§ 3 Nummer 72 EStG). Das Gesetzgebungsverfahren war zum Zeitpunkt der Verabschiedung der Grundsätzlichen Hinweise noch nicht abgeschlossen


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