Rahmenvertrag nach § 64 SGB V
Um neue Versorgungsangebote schneller zu etablieren, haben sich die AOK PLUS und die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KVS) auf die Entwicklung eines „Rahmenvertrages zur Umsetzung von digital gestützten Versorgungsanwendungen“ verständigt, der die grundlegenden Regelungen, wie z. B. die Abrechnung, festschreibt. Neue Versorgungsangebote mit digitaler Unterstützung werden jeweils als Anlagen des Rahmenvertrags erscheinen.
Vertragsinformationen
- Kassenärztliche Vereinigung Sachsen www.kvs-sachsen.de
Anlage: Versorgungsmodul „Qualitätsmanagement“
Das Versorgungsmodul beinhaltet:
- eArztbrief
Neben den Vergütungen im Rahmen des EBM erhält der Arzt einen Zuschlag für den erhöhten administrativen Aufwand beim Versand und Empfang eines eArztbriefes.
- elektronische Prozessunterstützung
Der Einsatz der S3C-Schnittstelle wird vergütet.
Alle Haus- und Fachärzte mit Zulassung der KV als Vertragsarzt können am Versorgungsmodul „Qualitätsmanagement“ teilnehmen. Auf ein Einschreibeverfahren wird verzichtet.
Weiterführende Informationen
- Ärzte & Psychotherapeuten S3C-Schnittstelle
Anlage: TeleDoc PLUS
TeleDoc PLUS optimiert die medizinische Versorgung im häuslichen Umfeld und entlastet gleichzeitig den Arzt. Nichtärztliche Praxisassistenzen können ein individuelles Telemedizinpaket auf Hausbesuchen oder bei Besuchen im Pflegeheim nutzen.
Alles Wissenswerte zum Versorgungsangebot finden Sie hier.
- Weiterführende Informationen TeleDoc PLUS