Hilfen für den Arbeitsalltag
Mit ihrem medizinischen Wissen und ihrer Fähigkeit, die richtigen Fragen zu stellen, können MFA Leben retten. Beispielsweise, wenn ein Notfall erkannt und schnell darauf reagiert werden muss. Doch nicht nur in Extremsituationen profitieren Medizinische Fachangestellte von ihren Kenntnissen.
Wir haben Eräuterungen und weiterführende Quellen zu Medizin, Vorsorge und Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zusammengestellt. Diese Informationen können MFA in ihrem Arbeitsalltag helfen.
Übersicht: Leistungen für Versicherte
Patienten in Arztpraxen haben viele Fragen. Diese können auch die Leistungen von Krankenversicherungen betreffen. Beispielsweise dann, wenn ein Patient wissen möchte, ob ein bestimmtes Angebot in der Arztpraxis von seiner Krankenkasse übernommen wird.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legt fest, auf welche Leistungen Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung Anspruch haben. Darüber hinaus haben die Krankenkassen die Möglichkeit, ihren Versicherten bestimmte zusätzliche Leistungen („Satzungsleistungen“) anzubieten, sofern sie nicht vom G-BA ausgeschlossen wurden.
Welche Leistungen im Einzelfall von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, erfahren Versicherte bei ihrer Krankenkasse. Medizinische Fachangestellte, die sich unsicher sind, welche Leistungen die AOK übernimmt, finden auf aok.de eine Übersicht unter „Leistungen der AOK“, www.aok.de/pk/leistungen/.
IGeL: Angebote für Selbstzahler
Auch Ärzte bieten Patienten mitunter Leistungen an, die nicht zum festgeschriebenen Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören, die eine Kasse also nicht zahlen muss. Die Kosten dafür bekommen die Patienten in der Regel nicht erstattet. Solche Leistungen werden Selbstzahlerleistungen oder „Individuelle Gesundheitsleistungen“ (kurz IGeL) genannt. Bei diesen Leistungen sind die Information der Patienten sowie die Kostentransparenz besonders wichtig. Informationen dazu bietet unter anderem die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) an, www.kbv.de/html/igel.php. Bewertungen zu Nutzen und Schaden von IGeL finden sich im "IGeL-Monitor" des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes der Krankenkassen unter www.igel-monitor.de/.
Hintergrund: Wie entscheidet der G-BA über Leistungen?
Grundsätzlich gilt: Vertreter von Krankenkassen, Vertragsärzten und Krankenhäusern entscheiden unter Mitberatung der Patientenvertreter im Gemeinsamen Bundesausschuss, ob Therapieverfahren in den Leistungskatalog der Krankenkassen übernommen werden. Diese Entscheidung hängt davon ab, ob der Nutzen eines neuen Verfahrens ausreichend belegt, medizinisch notwendig und im Vergleich zu ähnlichen Verfahren wirtschaftlich ist. An die Beschlüsse dieses Gremiums sind die gesetzlichen Krankenkassen gebunden.
Präventionsleistungen für Patienten empfehlen
Falsche Ernährung, zu viele Zigaretten, wenig Bewegung, aber dafür viel Stress auf der Arbeit: Stellen Hausärzte bei einer Gesundheitsuntersuchung eines dieser Merkmale bei einem Patienten fest, können sie Präventionsleistungen schriftlich empfehlen. Dafür steht das Musterformular 36 als Papiervordruck und in der Praxis-EDV zur Verfügung.
Mit dieser Präventionsempfehlung können die Patienten sich dann an ihre Krankenkasse wenden, um entsprechende Angebote wahrzunehmen. Damit kann ein Patient zum Beispiel einen Sportkurs oder eine Ernährungsberatung bei seiner Krankenkasse beantragen. Die AOK bietet dazu bundesweit Präventionskurse an. Informationen zu den Angeboten gibt es in den Geschäftsstellen oder auf der Website.
- Die AOK bietet mehrere Online-Programme an, die Medizinische Fachangestellte den Patienten empfehlen können – vom Programm „Abnehmen mit Genuss“ über „Laufend in Form“ bis „Rückenaktiv“.
Weiterführende Informationen
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