Weiterführende Informationen zu Hilfsmittelverträgen
- Vertragsgrundlagen Präqualifizierung
- Genehmigungsverfahren Elektronischer Kostenvoranschlag
- GKV-Spitzenverband Hilfsmittelverzeichnis
- GKV-Spitzenverband Festbeträge
Für die qualitativ hochwertige Versorgung ihrer Versicherten mit Hilfsmitteln haben die AOKs Verträge nach § 127 SGB V geschlossen. Interessierte und geeignete Leistungserbringer können den Verträgen zu gleichen Rahmenbedingungen beitreten.