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Versorgung mit Standard- und Spezialnahrung

Die AOK Rheinland/Hamburg hat die Versorgung von Patienten mit Standard- und Spezialnahrung zum 1. April 2016 über einen Vertrag neu geregelt. Dieser sieht vor, dass ausschließlich dem Vertrag beigetretene Anbieter die AOK-Versicherten in Hamburg und im Rheinland mit Produkten zur enteralen Ernährung versorgen.

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