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Einschreibung
Patienten mit koronarer Herzkrankheit können an einem DMP KHK teilnehmen, wenn der Vertragsarzt davon ausgeht, dass der Patient von der Teilnahme an einem solchen Programm profitiert. Es ist erforderlich, dass bei der Einschreibung die Diagnose möglichst gesichert ist. Hierfür gelten folgende Einschreibekriterien:
Patienten mit manifester Koronarer Herzkrankheit (KHK) können in das DMP eingeschrieben werden, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:
- Akutes Koronarsyndrom in der Vorgeschichte
- Aus Symptomatik, klinischer Untersuchung, Anamnese, Begleiterkrankungen und Belastungs-EKG belegbare 90%ige Wahrscheinlichkeit des Vorliegens einer KHK
- Andere nicht invasive Methoden (echokardiographische oder szintigraphische Verfahren), sofern ein Belastungs-EKG nicht durchführbar oder auswertbar ist
- Nachweis aus Koronarangiografie
- Diese Kriterien dienen der Sicherstellung der berechtigten Einschreibung der Patienten mit einer Koronaren Herzkrankheit in ein Disease-Management-Programm. Sie sollten aus den Ihnen vorliegenden medizinischen Befunden abgeleitet werden können. Die Einleitung einer Diagnostik nur zur Ermöglichung einer Teilnahme der Patienten am DMP sollte daher nicht erfolgen.
Dokumentation
Für Disease-Management-Programme ist es notwendig, dass standardisierte Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Diese standardisierte und strukturierte elektronische Dokumentation ist die Grundlage für die Informations- und Steuerungsprozesse im DMP und die Basis, um Arzt-Feedbackberichte und wissenschaftliche Evaluationen zu erstellen.
Die elektronische Dokumentation besteht aus zwei Teilen: Im indikationsübergreifenden Teil werden die grundlegenden administrativen und allgemeinen medizinischen Daten sowie die für die Behandlung wichtigen Komorbiditäten erhoben. Für jede Erkrankung schließt sich ein indikationsspezifischer Teil an.
Datenaustausch
Die Teilnahmeerklärungen der Patienten werden per Post an die Datenstelle gesandt.
Die teilnehmenden Ärzte leiten die elektronisch erfassten DMP-Dokumentationen an die Datenstelle weiter, die für die Sammlung und Aufbereitung der Daten zuständig ist. Diese prüft die Daten und bittet den Arzt gegebenenfalls, fehlerhafte Dokumentationen zu korrigieren.
Danach übermittelt die Datenstelle die Daten an die Gemeinsame Einrichtung von Ärzten und Krankenkassen, die für die ärztliche Qualitätssicherung (Erstellung von Feedbackberichten) verantwortlich ist. Die Krankenkassen erhalten die Daten als Grundlage für die Steuerung der Programmabläufe sowie für die Betreuung und Information der teilnehmenden Versicherten (Qualitätssicherung).
Darüber hinaus müssen die Krankenkassen die dokumentierten Daten für die gesetzlich vorgeschriebene Evaluation der Wirksamkeit und der Kosten des Behandlungsprogramms zur Verfügung stellen. Bevor die Daten an einen externen Sachverständigen weitergegeben werden, müssen sie pseudonymisiert werden. Dadurch können keine Rückschlüsse mehr auf einzelne Patienten gezogen werden.
Der Umgang mit den Patientendaten durch die beteiligten Stellen unterliegt strengen Datenschutzbestimmungen.