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Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)

Einen Anspruch auf SAPV haben Versicherte, die an einer nicht heilbaren, fortschreitenden und so weit fortgeschrittenen Erkrankung leiden, dass dadurch ihre Lebenserwartung begrenzt ist und die eine besonders aufwendige Versorgung benötigen.

Verordnungen und Anträge im Rahmen des Entlassmanagements

SAPV wird von Krankenhausärzten, Vertragsärzten oder Ärzte in Rehabilitationseinrichtungen mit dem Verordnungsvordruck Muster 63 verordnet.

Der AOK Palliativwegweiser bietet Informationen und Links zu den verschiedenen Einrichtungen der Palliativversorgung.

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