AOK Niedersachsen: Erdgas, Fernwärme und Strom
Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung (MS) hat die AOK Niedersachsen mit der Abwicklung des krankenhausindividuellen Ausgleichs der gestiegenen Kosten für den Bezug von leitungsgebundenem Erdgas, leitungsgebundener Fernwärme und leitungsgebundenem Strom nach § 26f Abs. 4-7 KHG sowie die Bearbeitung der Anträge im Zusammenhang mit der Gebäudeenergieberatung gem. § 26f Abs. 8 KHG beauftragt. Für die bettenbezogene Ausgleichszahlung nach § 26f Abs. 2 und 2a KHG verbleibt die originäre Zuständigkeit beim MS.
Darüber hat die AOK Niedersachsen alle niedersächsischen Krankenhäuser per E-Mail sowie mit einem Anschreiben per Post informiert. Im Anschluss finden Sie weitere aktuelle Informationsschreiben der AOK Niedersachsen sowie aktuelle Unterlagen für 2024 im Zusammenhang mit der Erstattung der Energie-Mehrkosten. Bitte nutzen Sie ausschließlich die hier zur Verfügung gestellten Unterlagen, da ansonsten eine vollständige und reibungslose Bearbeitung nicht möglich ist und es dadurch zu vermeidbarem Mehraufwand kommen kann.
Hier können Sie die Unterlagen herunterladen
Dokumente der AOK Niedersachsen
- FAQ-Katalog „Energiekostenausgleich 2024“ Format: PDF | 366 KB
- Ermittlungsbogen 2024 Format: XLSX | 30 KB
- Berechnungshilfe Energiekosten 2024 Format: XLSX | 14 KB
- Rücksendeblatt Format: PDF | 106 KB
- Info AOK Niedersachsen zum Energiekostenausgleich vom 04. März 2024 Format: PDF | 122 KB | Stand: 04.03.2024
- FAQ-Katalog „Gebäudeenergieberatung“ Format: PDF | 169 KB | Stand: 03.08.2023
- FAQ-Katalog „Energiekostenausgleich 2023“ Format: PDF | 355 KB | Stand: 27.03.2023
- Ermittlungsbogen 2023 Format: XLSX | 34 KB | Stand: 30.03.2023
- Info der AOK Niedersachsen zum Energiekostenausgleich vom 19. Januar 2023 Format: PDF | 212 KB
- Info der AOK Niedersachsen zum Energiekostenausgleich vom 28. März 2023 Format: PDF | 138 KB
Ansprechpartner
Bei Fragen zum Ausgleich der Mehrkosten nach § 26f Abs. 4-7 KHG (krankenhausindividuelle Erstattung auf Basis nachgewiesener Mehrkosten) und zur Gebäudeenergieberatung nach § 26f Abs. 8 KHG:
Telefonisch: Martin Stoklossa, 0511 8701-14107
Nadine Andres, 0511 8701-14108
per E-Mail: Energiekosten26fKHG@nds.aok.de
Bei Fragen zur bettenbezogenen Ausgleichszahlung nach § 26f Abs. 2 und 2a KHG wenden Sie sich bitte direkt an das MS:
Telefonisch: Guido Bartsch, 0511 120-4105
per E-Mail: KH-Energie@ms.niedersachsen.de