Fachportal für Leistungserbringer

Abrechnung für Heilmittelerbringer

Die Heilmittelerbringer sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Leistungsabrechnung den Krankenkassen digital zu übermitteln (§ 302 in Verbindung mit § 303 Abs. 3 SGB V). Grundsätzlich ist dazu die Datenfernübertragung als Austauschart zu nutzen.

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Abrechnung von Blankoverordnungen für Ergotherapie

Für die Blankoverordnung von Ergotherapie gelten Regelungen aus dem Vertrag nach § 125a SGB V für die Verordnung, Erbringung und Abrechnung von Leistungen in den Diagnosegruppen SB1, PS3 und PS4.

Hinweise zur Abrechnung
Person unterschreibt Dokument
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Nur für Physiotherapeuten

Neue Leistungserbringergruppenschlüssel (LEGS) für Masseure (AC 21), Krankengymnasten (AC 22) und Krankenhäuser/Kurbetriebe mit vorgenannten Leistungserbringern (AC 27/28)

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