Was kann beantragt werden?
Alle Hebammen, die an der Versorgung gesetzlich Versicherter teilnehmen, können für folgende Verfahren nach Registrierung und Anmeldung im GKV-Antragsportal folgende Anträge stellen:
- Telematikinfrastruktur Hebammen (TIH)
- Hebammen Sicherstellungszuschlag Einreichung (HAV-SIZ).
Was gibt es bei der TI Antragstellung (Telematikinfrastruktur) zu beachten?
Hebammen benötigen für die Registrierung als auch für die Antragsstellung auf Finanzierung:
- die Telematik-ID der SMC-B Karte (bereits im Verzeichnisdienst eingetragen), sowie
- eine Dienstleisterrechnung oder ein Installationsprotokoll.
Wo können die Onlineanträge gestellt werden?
Der Online-Zugang ist über folgenden Link erreichbar. Auf der Internet-Seite sind aktuelle Hinweise, Informationen und die Kurzanleitung für die Registrierung enthalten.
Weiterführende Informationen
- GKV-Spitzenverband Antragsportal des GKV-Spitzenverbandes
- AOK Gesundheitspartner-Portal Sicherstellungszuschlag