Deutsche Kodierrichtlinien
Für eine leistungsgerechte Vergütung der Krankenhäuser müssen vergleichbare Behandlungsfälle im Krankenhaus auf einer einheitlichen Basis kodiert werden. Insbesondere zu schwierigen Fallkonstellationen sollen die Kodierrichtlinien diesen Prozess unterstützen und für eine eindeutige Verschlüsselung sorgen.
Die Deutschen Kodierrichtlinien für die Somatik werden jedes Jahr zwischen den Selbstverwaltungspartnern neu vereinbartund durch das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) veröffentlicht. Die regelmäßige Überarbeitung soll garantieren, dass medizinischer Fortschritt, Änderungen in den Klassifikationen beziehungsweise im deutschen DRG-System sowie Kodiererfahrungen aus der klinischen Praxis berücksichtigt werden. In Kombination mit der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD-10-GM) sowie dem Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) bilden die DKR die bundesweit verbindliche Grundlage der Abrechnung von Krankenhausfällen in der Somatik.
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Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten
Grundlage für die Entgeltsysteme im stationären und ambulanten Bereich sind die Diagnosen- und Prozedurenklassifikationen ICD-10-GM und OPS. Beide werden jedes Jahr vom Deutschen Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aktualisiert und veröffentlicht. Diagnosen müssen im ambulanten wie im stationären Bereich nach der ICD-10-GM verschlüsselt werden.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat die endgültige Fassung der ICD-10-GM Version 2025 auf seinen Internetseiten veröffentlicht. In diese Fassung sind Änderungen eingegangen, die sich aus dem Vorschlagsverfahren für die Version 2024 und dem Kalkulationsverfahren des InEK (Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus) ergeben haben.
Weiterführende Informationen
- BfArM ICD-10-GM Version 2025
- BfArM ICD-10-GM Version 2024
- BfArM ICD-10-GM Version 2023
Verschlüsselung von Operationen- und Prozeduren
Der Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) dient zur Verschlüsselung von Operationen und medizinischen Prozeduren in der stationären Versorgung und beim ambulanten Operieren. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat die endgültige Fassung des OPS Version 2025 auf seinen Internetseiten veröffentlicht. In die neue Version sind 185 Änderungen eingegangen, die sich aus dem Vorschlagsverfahren für die Version 2025 und dem Kalkulationsverfahren des InEK (Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus) ergeben haben.
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Kodierung Seltener Erkrankungen
Ab 2023 sollen Krankenhäuser Seltene Erkrankungen einheitlich und verbindlich kodieren und die Angaben im Rahmen ihrer Abrechnung an die Krankenkassen übermitteln. Die ICD-10-GM 2023 enthält dafür zahlreiche neue Diagnosebezeichnungen. Um eine eindeutige und international vergleichbare Kodierung zu ermöglichen, müssen Kliniken entsprechende Fälle künftig mit einer spezifischen Kennnnummer kodieren. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat zu diesem Zweck das Format der Alpha-ID-SE entwickelt, das neben dem ICD-10-GM-Kode zusätzlich eine sogenannte Kennnummer aus der Datenbank „Orphanet“ für Seltene Erkrankungen enthält.
Die Alpha-ID-SE muss in die Krankenhausinformationssysteme (KIS) integriert werden. Die Übermittlung an die Krankenkassen im Rahmen des Datenaustausches (§ 301) ist für alle Fälle mit Aufnahmedatum ab dem 1. April 2023 vorgesehen.
Weiterführende Informationen
- BfArM Alpha-ID-SE
- GKV-SV Datenaustausch (Anlage 5, Punkt 2.21)