Bundeseinheitliche Identifizierungsnummer
Das Institutionskennzeichen (IK) ist eine bundeseinheitliche Identifizierungsnummer für den Datenverkehr mit den Trägern der Sozialversicherungen. Es ist Bedingung für die Zulassung zum Leistungsanbieter. Das IK muss durch die Leistungsanbieter selbst bei der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen (ARGE·IK) schriftlich beantragt werden. E
- Institutionskennzeichen (IK) Antragsformular und Merkblatt
- Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen (ARGE IK) Startseite der ARGE