Behandlungsschein per Faxabruf
Die Anforderung von Behandlungsscheinen durch Ihre Arztpraxis erfolgt ausschließlich per Faxabruf. Die AOK Hessen stellt Ihnen hierfür ein Formular zur Verfügung, das Sie direkt am Computer ausfüllen können. Drucken Sie das ausgefüllte Formular aus, unterschreiben es und senden es per Fax an die Nummer 069 66816 808706. ACHTUNG! Bitte denken Sie daran, entweder Ihre Arztnummer oder die Betriebsstättennummer auf dem Formular zu vermerken, damit Ihre Anforderung eindeutig zugeordnet werden kann.
Dieses Verfahren ist mit der KV Hessen beziehungsweise der KZV Hessen abgestimmt, weshalb die tabellarische Übersicht zur direkten Abrechnung dient.
Ein spezielles Team in der AOK Hessen nimmt die eingehenden Fax-Anforderungen auf und bearbeitet sie. Damit sichern wir einen schnellen Service, der auch die datenschutzrechtlichen Belange angemessen berücksichtigt. Wir bitten Sie jedoch um Verständnis, dass aufgrund der Vielzahl der Anforderungen die Bearbeitung bis zu einer Woche in Anspruch nehmen kann.
Die Übersendung der Behandlungsscheine an Ihre Praxis erfolgt aus datenschutzrechtlichen Gründen ausschließlich postalisch.