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Kurzzeitpflege

Die vorübergehende Pflege in einer vollstationären Einrichtung (Kurzzeitpflege) können pflegebedürftige Menschen in Anspruch nehmen, wenn die Pflege zu Hause zeitweise nicht oder noch nicht möglich ist.

Rahmenverträge und Empfehlungen vom GKV-Spitzenverband

Versorgung Pflegebedürftiger in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen

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