Pflegebedürftige haben einen Anspruch auf Kurzzeitpflege
Einen Anspruch auf Kurzzeitpflege haben Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für pflegebedingte Aufwendungen in Höhe von 1.774 Euro für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr. Dieser Betrag kann um bis zu 1.612 Euro aus nicht verbrauchten Mitteln der Verhinderungspflege erhöht werden. Damit ergibt sich ein Leistungsanspruch für die Kurzzeitpflege von bis zu 3.386 Euro. Der Erhöhungsbetrag steht dann für die Verhinderungspflege nicht mehr zur Verfügung.
Pflegebedürftige im Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag von monatlich bis zu 125 Euro für die Leistungen der Kurzzeitpflege verwenden. Pflegebedürftige in den Pflegegraden 2 bis 5 können sich die Kosten, die im Zusammenhang mit der Kurzzeitpflege entstehen, im Rahmen des Entlastungsbetrags erstatten lassen.
Zur Beschäftigung von zusätzlichem Personal für die Betreuung und Aktivierung können stationäre Einrichtungen (Pflegeheime, Kurzzeitpflegeeinrichtungen und Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen) mit den Pflegekassen eine Vereinbarung über einen leistungsgerechten Vergütungszuschlag treffen (§ 85 Absatz 8 SGB XI).
Rahmenverträge und Empfehlungen vom GKV-Spitzenverband
Inhalt und Abgrenzung der notwendigen Leistungen von den Zusatzleistungen legen die Vertragspartner auf Landesebene in Rahmenverträgen fest. Eine Konkretisierung der Inhalte der Rahmenverträge zur Kurzzeitpflege findet sich in den Bundesrahmenempfehlungen Kurzzeitpflege. Sie werden von den Vertragspartnern auf Bundesebene formuliert.
Versorgung Pflegebedürftiger in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen
Ab dem 1. Juli 2024 haben Pflegebedürftige, unter bestimmten Voraussetzungen, Anspruch auf Versorgung in zugelassenen Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, wenn dort gleichzeitig die Pflegeperson Leistungen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation erhält.
Ausführlichere Informationen, sowie alle regionalen durchschnittliche Gesamtheimentgelte zur Kurzzeitpflege zugelassenen Pflegeeinrichtungen stehen auf der weiterführenden Seite.
- Versorgung Pflegebedürftiger in Vorsorge- oder RehabilitationseinrichtungenVersorgung Pflegebedürftiger in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen
- Leistungen der Pflegeversicherung Kurzzeitpflege
- Pflege Ambulante Pflege - Verhinderungspflege
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