Rahmenverträge und Empfehlungen vom GKV-Spitzenverband
Inhalt und Abgrenzung der notwendigen Leistungen von den Zusatzleistungen legen die Vertragspartner auf Landesebene in Rahmenverträgen fest. Eine Konkretisierung der Inhalte der Rahmenverträge zur Kurzzeitpflege findet sich in den Bundesrahmenempfehlungen Kurzzeitpflege. Sie werden von den Vertragspartnern auf Bundesebene formuliert.
Versorgung Pflegebedürftiger in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen
Ab dem 1. Juli 2024 haben Pflegebedürftige, unter bestimmten Voraussetzungen, Anspruch auf Versorgung in zugelassenen Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, wenn dort gleichzeitig die Pflegeperson Leistungen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation erhält.
Ausführlichere Informationen, sowie alle regionalen durchschnittliche Gesamtheimentgelte zur Kurzzeitpflege zugelassenen Pflegeeinrichtungen stehen auf der weiterführenden Seite.
- Versorgung Pflegebedürftiger in Vorsorge- oder RehabilitationseinrichtungenVersorgung Pflegebedürftiger in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen
- Leistungen der Pflegeversicherung Kurzzeitpflege
- Pflege Ambulante Pflege - Verhinderungspflege
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