Abrechnung für Ärzte
Darüber hinaus enthält er Regelungen über die Datenlieferungen für die Wirtschaftlichkeits- und Zufälligkeitsprüfung zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen.
Der Vertrag zwischen dem GKV-Spitzenverband und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) über den Datenaustausch auf Datenträgern umfasst Regelungen zu:
- Datenlieferungen der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung an die Krankenkassen beziehungsweise an den GKV-Spitzenverband
- Aufbereitung und Weiterleitung der Abrechnungsunterlagen
- Austausch statistischer Daten
- Übermittlung von Stammdaten
- Datenlieferungen an die Prüfungsstellen nach § 106c SGB V
- Wirtschaftlichkeitsprüfung ärztlich verordneter Leistungen (nach § 106b SGB V)
- Wirtschaftlichkeitsprüfung ärztlicher Leistungen / Zufälligkeitsprüfung (Stichprobenprüfung) nach § 106a SGB V
- Technische und organisatorische Form der Datenübermittlung (Technische Anlage)
- Geltung des Vertrags
Zum Vertrag über den Datenaustausch
Den Vertrag zwischen dem GKV-Spitzenverband und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung über den Datenaustausch auf Datenträgern hält der GKV-Spitzenverband auf seiner Website zum Download bereit.
Technische Anlagen zum Datenaustausch hält das Portal GKV-Datenaustausch unter anderem für Ärzte bereit.
- GKV-Spitzenberband Datenaustausch (DA-Vertrag)
- GKV-Datenaustausch Technische Anlage zum Datenaustausch für Ärzte
- Verträge und Vereinbarungen Bundesmantelvertrag - Ärzte