Rahmenverträge
Jedes Bundesland schließt einen Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI ab. Diese Verträge sind für die Pflegekassen und die zugelassenen Pflegedienste verbindlich.
Regelungen für Pflegedienste in Bayern
Verträge und Vereinbarungen zwischen den Krankenkassen und den Leistungserbringern regeln Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen sowie deren Vergütung.