Regionale Informationen anzeigen
Bitte wählen Sie Ihre AOK oder Region aus, um passende Inhalte zu sehen.
Einschreibung
Patienten mit Diabetes mellitus Typ 1 können an diesem Disease-Management-Programm (DMP) teilnehmen, wenn sie folgende allgemeine und spezielle Voraussetzungen erfüllen:
Allgemeine Teilnahmebedingungen
- Der koordinierende Arzt hat auf der Teilnahme- und Einwilligungserklärung des Patienten bestätigt, dass die Diagnose gesichert ist.
- Der Patient hat die schriftliche Einwilligung in die Teilnahme am Programm und die damit verbundene Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner Daten gegeben.
- Der Patient ist über Programminhalte, Programmablauf und über die Nutzung seiner Daten umfassend informiert. Er weiß, dass seine Teilnahme freiwillig ist und er das Programm jederzeit verlassen kann. Der Patient kennt seine Mitwirkungspflicht und ist darüber informiert, wann eine fehlende Mitwirkung den Ausschluss aus dem Programm zur Folge hat.
Spezielle Teilnahmebedingungen
Patientinnen und Patienten mit Diabetes mellitus Typ 1 können in das strukturierte Behandlungsprogramm eingeschrieben werden, wenn eine Insulintherapie eingeleitet wurde oder durchgeführt wird. Patientinnen mit Schwangerschaftsdiabetes (Gestationsdiabetes) werden nicht in dieses Disease-Management-Programm aufgenommen.
Dokumentation
Für Disease-Management-Programme ist es notwendig, dass standardisierte Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Diese standardisierte und strukturierte elektronische Dokumentation ist die Grundlage für die Informations- und Steuerungsprozesse im DMP und die Basis, um Arzt-Feedbackberichte und wissenschaftliche Evaluationen zu erstellen.
Die elektronische Dokumentation besteht aus zwei Teilen: Im indikationsübergreifenden Teil werden die grundlegenden administrativen und allgemeinen medizinischen Daten sowie die für die Behandlung wichtigen Komorbiditäten erhoben. Für jede Erkrankung schließt sich ein indikationsspezifischer Teil an.
Datenaustausch
Die Teilnahmeerklärungen der Patienten werden per Post an die Datenstelle gesandt.
Die teilnehmenden Ärzte leiten die elektronisch erfassten DMP-Dokumentationen an die Datenstelle weiter, die für die Sammlung und Aufbereitung der Daten zuständig ist. Diese prüft die Daten und bittet den Arzt gegebenenfalls, fehlerhafte Dokumentationen zu korrigieren.
Danach übermittelt die Datenstelle die Daten an die Gemeinsame Einrichtung von Ärzten und Krankenkassen, die für die ärztliche Qualitätssicherung (Erstellung von Feedbackberichten) verantwortlich ist. Die Krankenkassen erhalten die Daten als Grundlage für die Steuerung der Programmabläufe sowie für die Betreuung und Information der teilnehmenden Versicherten (Qualitätssicherung).
Darüber hinaus müssen die Krankenkassen die dokumentierten Daten für die gesetzlich vorgeschriebene Evaluation der Wirksamkeit und der Kosten des Behandlungsprogramms zur Verfügung stellen. Bevor die Daten an einen externen Sachverständigen weitergegeben werden, müssen sie pseudonymisiert werden. Dadurch können keine Rückschlüsse mehr auf einzelne Patienten gezogen werden.
Der Umgang mit den Patientendaten durch die beteiligten Stellen unterliegt strengen Datenschutzbestimmungen.