Fachportal für Leistungserbringer

Verträge

Alle Disease-Management-Programme (DMP) müssen einheitliche, in den gesetzlichen Grundlagen und in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses festgelegte Anforderungen erfüllen. Die konkrete Ausgestaltung der Programme erfolgt durch regionale Vereinbarungen zwischen den Krankenkassen und den Leistungserbringern.

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Vertrag und Ergänzungsvereinbarung

Die rechtlichen Grundlagen für die Durchführung des Disease-Management-Programm (DMP) zur Verbesserung der Versorgungssituation für Patientinnen mit Brustkrebs finden Sie in der DMP-Vereinbarung und ihren Anlagen.

Mit dem Antragsformular für eine Teilnahme am DMP Brustkrebs der KV Baden-Württemberg  melden Sie sich für eine Teilnahme am Programm an.

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