Arztinformation Kooperationsvertrag Sekundärprävention Sachsen
Grundlage bildet der Vertrag über die Zusammenarbeit bei der Wiederherstellung der Gesundheit beziehungsweise Verbesserung des Gesundheitszustandes (Sekundärprävention) zwischen der AOK PLUS und der KV Sachsen (KVS), gültig ab 1. Oktober 2009, sowie der 3. Nachtrag mit Gültigkeit ab 1. Januar 2022.