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Verträge

Alle Disease-Management-Programme (DMP) müssen einheitliche, in den gesetzlichen Grundlagen und Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses festgelegte Anforderungen erfüllen. Die konkrete Ausgestaltung der Programme erfolgt durch regionale Vereinbarungen zwischen den Krankenkassen und den Leistungserbringern.

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Vertrag und Anmeldung

Die rechtlichen Grundlagen für die Durchführung des Disease-Management-Programms zur Verbesserung der Versorgungssituation von Patienten mit Diabetes mellitus Typ 1 zwischen der AOK Baden-Württemberg und der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg finden Sie im DMP-Vertrag und seinen Anlagen.

Mit dem Antragsformular für eine Teilnahme am DMP Diabetes mellitus Typ 1 der KV Baden-Württemberg  melden Sie sich für eine Teilnahme am  Programm an.

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