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Begutachtungsanleitung

Die Begutachtungsanleitung "Außerklinische Intensivpflege" des Medizinischen Dienstes Bund ist in Kraft getreten. Diese regelt Details zur Begutachtung des Medizinischen Dienstes bei ärztlich verordneter AKI.

Einheitliche Begutachtung gewährleisten

Um eine einheitliche Begutachtung zu gewährleisten, hat der Medizinische Dienst Bund die Begutachtungsanleitung außerklinische Intensivpflege (BGA AKI) erlassen. Sie ist für die Medizinischen Dienste verbindlich.

Die Begutachtungsanleitung regelt das Verfahren der Begutachtung zur Feststellung beziehungsweise Überprüfung des Leistungsanspruchs auf AKI. Auch enthält die BGA AKI die Anforderungen an die Leistungserbringung und den Leistungsort. Das Ergebnis überprüft der Medizinischen Dienst jährlich durch eine erneute persönliche Begutachtung. Somit soll die Versorgung am Leistungsort sichergestellt sein.

Inhalte der Begutachtungsanleitung

Die Begutachtungsanleitung enthält insbesondere folgende Regelungen:

  • Operationalisierung der Anspruchskriterien im Rahmen der AKI,
  • Operationalisierung der Prüfung zur Sicherstellung der Versorgung am Leistungsort,
  • Regelungen zur Zusammenarbeit zwischen den MD und den Krankenkassen,
  • Qualifikation der Gutachterinnen und Gutachter.