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Heilmittelerbringer

Vertrag Physiotherapie

Der bundesweit gültiger Vertrag nach § 125 SGB V regelt die Versorgung mit Physiotherapie und deren Vergütung.

Inhalt des Vertrages

Die Grundlagen des neuen Vertrages sowie die Vertragspartnerstruktur sind gesetzlich festgelegt (§ 125 SGB V). Darüber hinaus sind insbesondere die Heilmittel-Richtlinien, das Verordnungsmuster (Muster 13) sowie die Berufsausbildungsgesetze zu berücksichtigen.

Der Vertrag enthält zum Beispiel folgende Inhalte:

  • Leistungsbeschreibung inklusive der Regelleistungszeiten,
  • Preise (Preisvereinbarungen in Anlage 2, Preise ab 01.12.2021 ab Seite 8),
  • erforderliche Angaben auf der Verordnung,
  • Abrechnungsregelungen,
  • Zulassungsvoraussetzungen für die Leistungserbringer,
  • Fortbildungsverpflichtungen,
  • Anerkenntniserklärung

Bundeseinheitlicher Vertrag über die Versorgung mit physiotherapeutischen Leistungen

Handout für Videotherapie in der Physiotherapie

Telemedizinische Leistungen

Abrechnungshinweise für Physiotherapeuten

Weiterbildung für besondere Maßnahmen in der Physiotherapie

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