Fachportal für Leistungserbringer

Vertrag

Ambulante Rehabilitation Abhängigkeitserkrankter

Übersicht über diesen Vertrag

Titel des Vertrages (vollständig) :
Versorgungsvertrag nach § 111c SGB V zur Erbringung von ganztägig ambulanter medizinischer Rehabilitation Abhängigkeitserkrankter (Entwöhnungsbehandlung)
Stand :
01.07.2022
Inkrafttreten :
01.07.2022
Vertragspartner :

Kontakt zu Ihrer AOK Bayern

Ansprechpartner finden

Finden Sie schnell und einfach Ihren Ansprechpartner passend zum Thema.

Zur Ansprechpartnersuche

Kontakt aufnehmen

Sie haben Fragen und Hinweise? Die Experten und Expertinnen der AOK helfen Ihnen gerne weiter.

Zu den Kontaktangeboten