Verordnungen und Anträge im Rahmen des Entlassmanagements
Voraussetzung ist, dass die Leistung wegen der Art, Schwere und Dauer der Erkrankung notwendig ist, um den stationären Aufenthalt zu verkürzen oder die anschließende ambulante Behandlung zu sichern. Die Leistungen umfassen im Einzelnen die Analyse des Versorgungsbedarfs, die Koordinierung der verordneten Leistungen sowie die Anleitung und Motivierung zur Inanspruchnahme der verordneten Leistungen.
Muster und Ausfüllanleitung
Weiterführende Informationen
Zu Voraussetzungen, Inhalt und Qualität der sozialmedizinischen Nachsorgemaßnahmen gibt der GKV-Spitzenverband Bestimmungen heraus.
- GKV-Spitzenverband Informationen der GKV-Spitzenverbandes zu sozialmedizinischen Nachsorgemaßnahmen
- Gesetze im Internet § 43 Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation