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Arbeitsunfähigkeit

Im Rahmen des Entlassmanagements können Krankenhausärzte und Ärzte in Rehabilitationseinrichtungen die Arbeitsunfähigkeit eines Patienten für einen Zeitraum von bis zu sieben Kalendertagen nach der Entlassung feststellen und bescheinigen.

Feststellung und Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit

Im Rahmen des Entlassmanagements können Krankenhausärzte und Ärzte in Rehabilitationseinrichtungen die Arbeitsunfähigkeit eines Patienten für einen Zeitraum von bis zu sieben Kalendertagen nach der Entlassung feststellen und bescheinigen. Diese Möglichkeit hilft, Versorgungslücken nach einer Entlassung aus dem Krankenhaus oder aus der Rehabilitation zu vermeiden, beispielsweise wenn der Patient weiter arbeitsunfähig und aufgrund seiner körperlichen Verfassung nicht in der Lage ist, seinen behandelnden Arzt direkt aufzusuchen.

Arbeitsunfähigkeit im Anschluss an eine beendete Krankenhausbehandlung beziehungsweise Rehabilitation erfolgt in der Regel als Erstbescheinigung.

Der weiterbehandelnde Vertragsarzt ist vom Krankenhaus / der Rehabilitationseinrichtung rechtzeitig über die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit zu informieren. Dies kann beispielsweise über den Entlassbrief erfolgen.

Verbindliche Bewertungsmaßstäbe zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit enthält die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie (AU-RL) des GBA, die hier neben den allgemeinen Regelungen zum Entlassmanagement gilt.

Muster und Ausfüllanleitung

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Rahmen des Entlassmanagements (Muster 1)

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