Fachportal für Leistungserbringer

Notfallambulanzen

Notfallambulanzen sollen akute Erkrankungen außerhalb der regulären Sprechstunden versorgen (§§ 75 Abs. 1 und 76 Abs. 1 SGB V).

Zurück zu "Krankenhaus"

Versorgung außerhalb der Sprechzeiten

Die ambulante Notfallbehandlung durch Krankenhäuser gilt als vertragsärztliche Leistung, wenn kein Vertragsarzt für die unmittelbare Behandlung des Patienten verfügbar ist. Sie ist vorgesehen für Patienten, die wegen akuter Erkrankungen außerhalb der regulären Sprechstunde dringend einen Arzt brauchen. Krankenhäuser, die nicht an der Notfallversorgung von Patienten teilnehmen, haben in der Regel niedrigere Kosten. Für sie gilt in der Abrechnung deshalb ein Abschlag von 50 Euro für jeden vollstationären Fall vom Erlösbudget.