Fachportal für Leistungserbringer

Ambulante Behandlung (Paragraf 116b - alt)

Krankenhäuser können seit 2007 Patienten mit seltenen Erkrankungen und besonderen Krankheitsverläufen ambulant behandeln.

Bestandsschutz für Regelungen auf Landesebene

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Richtlinie und Katalog

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Meldung der Leistungen durch die Krankenhäuser