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Vertragliche Grundlagen Taxi/Mietwagen bis 31. März 2024

Krankenbeförderung mit Taxi/Mietwagen

Zwischen der AOK PLUS in Sachsen und dem Landesverband Sächsischer Taxi- und Mietwagenunternehmer (LVS) e.V. besteht ein Vertrag über die Durchführung von einfachen Krankenfahrten mit dem Taxi. Dieser trat erstmalig zum 1. Juli 2003 in Kraft. Im November 2005 wurde der Vertrag aktualisiert und trat zum 1. Dezember 2005 in Kraft.

Sächsische Mietwagenunternehmer können ebenfalls mit der AOK PLUS Verträge abschließen. Ein Mustervertrag mit den entsprechenden Anlagen ist hinterlegt.

Bei Fragen zu den Verträgen wenden Sie sich bitte an den Geschäftsereich Hilfsmittel/Fahrkosten. Die Mitarbeiter Vertragsgestaltung Fahrkosten unterstützen Sie gern.

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