Fachportal für Leistungserbringer

Hintergrund: Wirtschaftliche Verordnung

Das Wirtschaftlichkeitsgebot ist eines der Grundprinzipien der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Leistungen müssen demnach ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.

Die Arzneimittel-Richtlinie regelt die Verordnung von Medikamenten

Weitere Informationen zur Arzneimittel-Richtlinie

Kontakt zu Ihrer AOK Bayern

Ansprechpartner finden

Finden Sie schnell und einfach Ihren Ansprechpartner passend zum Thema.

Zur Ansprechpartnersuche

Kontakt aufnehmen

Sie haben Fragen und Hinweise? Die Experten und Expertinnen der AOK helfen Ihnen gerne weiter.

Zu den Kontaktangeboten