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Verträge und Vereinbarungen zur Häuslichen Krankenpflege (HKP)

Um die Versorgung ihre Versicherten mit häuslicher Krankenpflege sicherzustellen, schließen die AOKs Verträge mit Pflegeanbietern wie ambulanten Pflegediensten.

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Dokumente der AOK Bayern

Gebührenvereinbarungen für Leistungen der häuslichen Krankenpflege (§ 37 SGB V)

Vereinbarungen über Gebühren von Leistungen der häuslichen Krankenpflege für Wohlfahrtsverbände

Dokumente der AOK Bayern

Vereinbarungen über Gebühren für Leistungen der häuslichen Krankenpflege für Verbände des Arbeitskreises privater Pflegevereinigungen

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