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Modellvorhaben zur Versorgung psychisch kranker Menschen

Im Rahmen von Modellprojekten können Krankenhäuser sektorenübergreifende Versorgungskonzepte entwickeln und anwenden. Die Vergütung erfolgt über ein Gesamtbudget.

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Sektorenübergreifende Versorgung am Krankenhaus

Alternativ zur Regelversorgung in der Psychiatrie können Modellvorhaben nach Paragraf 64b SGB V die Versorgung psychisch kranker Menschen verbessern. Dafür wird die Behandlung am Krankenhaus sektorenübergreifend ausgerichtet; sie erfolgt also über die Grenzen des ambulanten, tagesklinischen oder stationären Sektors hinweg und bindet diese Bereiche in einen ganzheitlichen Behandlungsverlauf ein. Die Kliniken erhalten dafür ein sektorenübergreifendes Gesamtbudget und viele Freiheitsgrade in ihren Behandlungskonzepten gegenüber der Regelversorgung. Die Regelung geht auf das Gesetz zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (Psych-Entgeltgesetz/PsychEntgG) aus dem Jahr 2012 zurück.

Der sektorenübergreifende Anspruch gilt explizit auch für die komplexe psychiatrische Behandlung im häuslichen Umfeld. Die Projekte sollen dazu beitragen, die Dauer und Intensität der Behandlung besser an die Bedürfnisse der Betroffenen anzupassen, sie unter Berücksichtigung des sozialen und beruflichen Umfelds nachhaltig zu stabilisieren und die Akzeptanz der therapeutischen Intervention zu erhöhen. Die Projektträger können die Behandlung in dem Setting durchführen, das ihrem jeweiligen Behandlungskonzept entspricht und im Einzelfall medizinisch geboten ist. Dabei sollen verstärkt ambulante Behandlungskonzepte wie tagesklinische Angebote, aufsuchende Behandlung im häuslichen Umfeld und Psychiatrische Institutsambulanzen genutzt werden. Ziel ist es, den Patienten nach Möglichkeit so lange wie möglich in seinem gewohnten Umfeld zu belassen.

Modellprojekte sind auf eine Laufzeit von maximal 15 Jahren angelegt, die Vertragsparteien können aber auf Antrag bei den Aufsichtsbehörden die Verlängerung beantragen. Ursprünglich sollte jedes Bundesland mindestens ein Modellprojekt durchführen, darunter eines im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Dabei können sich die Vorhaben auf mehrere Länder erstrecken. Derzeit existieren rund 20 Modellprojekte auf der Basis des Paragrafen 64b SGB V, wenn auch nicht in allen Bundesländern.

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Finanzierung und Abrechnung

Die Kliniken erhalten für die individualisierte psychiatrische Behandlung ein Gesamtbudget für die stationäre und ambulante Behandlung. Dabei gibt es unterschiedliche Modelle für den Ausgleich von Mehr- oder Mindererlösen, in den meisten Fällen werden diese jedoch zu beiden Seiten (ambulant und stationär) vollständig ausgeglichen. Die Finanzierung können einzelne oder mehrere Kostenträger übernehmen, auch private Krankenversicherungen können sich beteiligen. Für die Abrechnung haben sich in Kliniken und den angeschlossenen ambulanten Einrichtungen unterschiedliche Verfahren etabliert.

Datenübermittlung

Die Kliniken müssen dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) neben den üblicherweise übermittelten Daten (§21 KHEntgG) insbesondere auch Informationen zur vereinbarten Art und Anzahl der Patientinnen und Patienten, zu spezifischen Leistungsinhalten und zu den Kosten mitteilen, die der Vergütung zugrunde liegen. Hinzu kommen Informationen über die strukturellen Merkmale des jeweiligen Modellvorhabens einschließlich der Evaluationsergebnisse.
 

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Evaluation

Die Kliniken sind gesetzlich verpflichtet, an der Evaluation ihrer Modellvorhaben mitzuwirken. Sie wird von einem unabhängigen wissenschaftlichen Konsortium übernommen, dem die Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus der TU Dresden, das Wissenschaftliche Institut der Gesundheitsökonomie und Gesundheitssystemforschung der Universität Leipzig und das Institut für Sozialmedizin und Gesundheitsökonomie der Otto von Guericke-Universität in Magdeburg angehören. Das Verfahren basiert auf einheitlichen Standards und vergleicht Aufwand und Ergebnisse der Modellvorhaben mit entsprechenden Parametern der Regelversorgung auf der Basis von Routinedaten. Eine weitere Untersuchung wurde im Rahmen des Innovationsfonds durchgeführt (PsychCare).

Zu den Ergebnissen der gesetzlichen Evaluation gehört, dass die Zahl der stationären Behandlungstage in der Modellversorgung erkennbar geringer ausfiel als in den Kontrollgruppen der Regelversorgung. Zudem sank die Zahl der Betten, die der voll- und teilstationären Belegungstage und die kumulative Verweildauer. Dabei erzielten die Krankenhäuser, die an der Modellversorgung nach § 64b SGB V teilnehmen, eine Verringerung der Krankheitsschwere, wobei sich die Patienten besser in ihr psychosoziales Umfeld einfügen konnten. Ihre subjektive Lebensqualität stieg ebenso wie die Kontinuität der Behandlung. Die Gesamtkosten der psychiatrischen Versorgung gingen tendenziell – wenn auch nicht in allen Projekten signifikant – zurück.

Weiterführende Informationen

  • Universitätsklinikum Dresden EVA64

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