Qualitätsvereinbarung
Die Hebamme ist gemäß der jeweiligen Berufsordnung der Hebammen der Länder verpflichtet, an Qualitätssicherungsmaßnahmen und an Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen. Die Qualitätsvereinbarung regelt die Anwendung im Rahmen des Vertrages.