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Qualitätsvereinbarung

Die Qualitätsvereinbarung zum Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe (Anlage 3) regelt die Mindestanforderungen aller freiberuflich tätigen Hebammen hinsichtlich Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität sowie zum Nachweisverfahren.

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